Sieben Häftlinge der Strafanstalt Condé-sur-Sarthe haben beim Verwaltungsgericht Caen Klage gegen ihre Haftbedingungen eingereicht. Laut Angaben der Polizei- und Justizabteilung von France Inter sind die Kläger der Ansicht, dass in dieser Einrichtung, die als eine der sichersten des Landes gilt, mehrere ihrer Grundrechte verletzt werden.
Die Gefangenen protestieren insbesondere gegen die Durchsuchungsmaßnahmen, die Bewegungsbeschränkungen, bestimmte Einschränkungen des Kontakts zu ihren Angehörigen und die Bedingungen ihrer Isolation. Mehrere der betroffenen Gefangenen gelten als besonders gefährlich und wurden wegen Terrorismus oder schwerer organisierter Kriminalität verurteilt.
Die 2013 eröffnete Strafanstalt Condé-sur-Sarthe gilt regelmäßig als Vorbild in puncto Sicherheit. Die Einrichtung arbeitet mit verstärkter Überwachung und sehr strengen Protokollen, die das Risiko von Übergriffen, Flucht oder Radikalisierung in der Haft minimieren sollen.
Das Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die beanstandeten Maßnahmen gegen die Grundrechte von Gefangenen nach französischem Recht und europäischen Konventionen verstoßen. Dieses Verfahren findet vor dem Hintergrund laufender Debatten über die Isolationsbedingungen und die Betreuung besonders schutzbedürftiger Gefangener in französischen Gefängnissen statt.
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