Tickets für Celine Dion: Die DGCCRF untersucht die Preisschwankungen zum Zeitpunkt der Bezahlung.
Tickets für Celine Dion: Die DGCCRF untersucht die Preisschwankungen zum Zeitpunkt der Bezahlung.

Am Freitag, als der Ticketverkauf für Céline Dions Konzerte in Paris in eine neue Verkaufsphase startete, hatten einige Fans das Gefühl, einem immer niedrigeren Preis hinterherzujagen. Die französische Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) leitete Ermittlungen wegen „irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken“ gegen die beteiligten Ticketagenturen ein, nachdem Käufer sie alarmiert und verdächtige Preisschwankungen während des Kaufprozesses festgestellt hatten. Die Umstände erschwerten die Situation zusätzlich: wiederholte Vorverkäufe, frühzeitiger Zugang durch verschiedene Parteien, sich ständig ändernde Regeln und hinter den Kulissen gemeldete technische Schwierigkeiten auf mehreren Kanälen, an denen AXS, die Pariser La Défense Arena, Fnac Spectacles und Partner wie Visa beteiligt waren. So wurde der eigentlich als freudige Überraschung erwartete Ticketverkauf für manche zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit.

„Dynamische Preisgestaltung“ im Visier

Im Kern geht es um die Preiserhöhung von Tickets in Echtzeit, ein Mechanismus ähnlich der „dynamischen Preisgestaltung“. Die Behörden sind sich einig: Diese Praxis ist nur dann legal, wenn der Verbraucher vor dem Kauf klar informiert wird und der angegebene Preis zum Zeitpunkt der Zahlung keine Illusion ist. „Wenn eine Differenz zwischen dem angegebenen Preis und dem tatsächlich vom Verbraucher gezahlten Preis besteht, kann dies als irreführende Geschäftspraxis gelten, die die Kaufentscheidung beeinflusst haben dürfte“, betont die DGCCRF (französische Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung). Die AXS-Plattform, die sich als einer der offiziellen Ticketanbieter präsentiert, bestreitet ihrerseits die Preisstrategie und verweist auf ein vorübergehendes technisches Problem, das schnell behoben worden sei. Der Warenkorb sei bis zur Bezahlung unverändert geblieben. Es bleibt nun eine Grauzone, die die Untersuchung klären muss – in einer Zeit, in der das Vertrauen der Verbraucher immer knapper wird.

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