Der öffentliche Berichterstatter des Staatsrats beantragte am Montag die Abweisung der von Verbänden gegen den Bau der Autobahn A69 eingelegten Beschwerden. Diese Position, die während der Anhörung am 15. Juni in Paris geäußert wurde, stellt einen schweren Rückschlag für die Aktivisten dar, die die Rechtmäßigkeit des Projekts zwischen Toulouse und Castres anfechten. Der Richter, dessen Aufgabe es ist, die Entscheidungsfindung der Verwaltungsgerichte zu unterstützen, bestätigte damit die Gültigkeit der von Umweltschützern angefochtenen Umweltgenehmigung.
Gerichtliche Bestätigung im Dezember
Die Gegner fochten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Toulouse an, das im vergangenen Dezember die Umweltgenehmigung für das Bauvorhaben bestätigt hatte. Diese Genehmigung ermöglichte die sofortige Wiederaufnahme der Arbeiten zwischen Haute-Garonne und Tarn, trotz anhaltender Proteste vor Ort. Die Stellungnahme des öffentlichen Berichterstatters untergräbt nun eine der letzten verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten der Anwohnerverbände, das Autobahnprojekt zu stoppen.
Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.
Der Staatsrat wird in den kommenden Wochen seine Entscheidung verkünden. Zwar folgt das höchste Verwaltungsgericht grundsätzlich den Schlussfolgerungen des öffentlichen Berichterstatters, kann aber dennoch davon abweichen. Die Gegner setzten ihre letzten Hoffnungen auf diese Beschwerde beim Kassationsgericht, um die Aufhebung der Genehmigung und den endgültigen Baustopp zu erreichen. Der 15. Juni könnte daher einen entscheidenden Wendepunkt in diesem Fall markieren, der seit Jahren Umweltschützer und Befürworter der Erschließung der Tarnregion gegeneinander aufbringt.
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