Versuchte Erpressung von Cauet: Der Angeklagte wurde im Berufungsverfahren zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Versuchte Erpressung von Cauet: Der Angeklagte wurde im Berufungsverfahren zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Das Berufungsgericht von Versailles hat eine 42-jährige Frau verurteilt, weil sie versucht hatte, 30.000 Euro von dem Moderator zu erlangen, während dieser in ein anderes Gerichtsverfahren verwickelt war.

Das Urteil wurde bestätigt, das Strafmaß jedoch leicht abgeändert.

Die Frau, die wegen versuchter Erpressung von Sébastien Cauet angeklagt war, wurde am Dienstag im Berufungsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, wovon ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Somit muss sie insgesamt 18 Monate absitzen. Das Urteil wurde vom Berufungsgericht Versailles verkündet, das die Anklage wegen versuchter Erpressung gegen den Radiomoderator bestätigte. Im ersten Prozess Ende Januar hatte das Strafgericht Nanterre sie zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon eineinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Gesamtstrafe wurde im Berufungsverfahren somit reduziert, die nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafe beträgt jedoch weiterhin 18 Monate. 

30.000 Euro per SMS gefordert

Der Fall stützte sich insbesondere auf Nachrichten, die vom Handy der Angeklagten verschickt worden waren. In diesen Textnachrichten forderte sie 30.000 Euro von Sébastien Cauet, zu einem Zeitpunkt, als gegen den Radiomoderator bereits Vorwürfe wegen sexueller Nötigung vorlagen. Während der Berufungsverhandlung gestand die 42-Jährige die Taten. Sie gab zu, versucht zu haben, die rechtliche Situation des Moderators auszunutzen, um ihn zu erpressen. 

Zwei separate Verfahren

Diese Verurteilung bezieht sich ausschließlich auf den versuchten Erpressungsversuch gegen Sébastien Cauet. Sie ist rechtlich unabhängig von dem anderen Fall, in dem gegen den Radiomoderator wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Zeitraum von 1997 bis 2014 ermittelt wird. Die Taten sollen vier Frauen betrafen, von denen drei zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Ermittlungen in Paris dauern an. 

Sébastien Cauet weist die in diesem anderen Verfahren gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.

Cauets Verteidigung begrüßt eine gewichtige Entscheidung

Die Anwältin von Sébastien Cauet begrüßte das Urteil als Anerkennung des Opferstatus ihres Mandanten in diesem Erpressungsfall. Sie ist der Ansicht, dass das Urteil die Schwere der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe bestätigt. 

Die Anwältin der Verurteilten hält das Urteil ihrerseits für zu hart. Sie betont, dass ihre Mandantin die Tat im Berufungsverfahren schließlich eingeräumt habe und dass das Justizsystem ihrer Ansicht nach ihre persönliche Geschichte und ihre familiäre Situation nicht ausreichend berücksichtigt habe.