Shakira gewinnt einen Steuerstreit in Spanien: Die Steuerbehörden müssen ihr mehr als 55 Millionen Euro zurückerstatten.
Shakira gewinnt einen Steuerstreit in Spanien: Die Steuerbehörden müssen ihr mehr als 55 Millionen Euro zurückerstatten.

Ein spanisches Gericht hat Shakira in einem Steuerstreit um das Jahr 2011 Recht gegeben. Die Audiencia Nacional hob die gegen die kolumbianische Sängerin verhängten Steuernachzahlungen und Strafen auf, da die Steuerbehörden nicht nachweisen konnten, dass sie in jenem Jahr in Spanien steuerlich ansässig war. Infolgedessen muss ihr das spanische Finanzamt mehr als 55 Millionen Euro zurückerstatten; mit Zinsen könnte sich der Betrag auf über 60 Millionen Euro belaufen. 

Der Kern der Sache: Steuerwohnsitz im Jahr 2011

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage: Sollte Shakira im Jahr 2011 als spanische Steuerinländerin gelten? Die Steuerbehörden argumentierten, die Sängerin hätte ihr Einkommen in Spanien angeben müssen, insbesondere aufgrund ihrer Beziehung zu Gerard Piqué und ihrer angeblichen Verbindungen zu dem Land. Das Gericht wies diese Auslegung zurück. Die Richter urteilten, es sei nicht nachgewiesen, dass Shakira sich im Jahr 2011 mehr als 183 Tage in Spanien aufgehalten habe – die üblicherweise als Voraussetzung für die steuerliche Ansässigkeit geltende Schwelle. Sie stellten außerdem fest, dass sich ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt in diesem Jahr nicht in Spanien befand. 

Eine Welttournee im Herzen der Verteidigung

2011 absolvierte Shakira ein sehr dichtes internationales Tourprogramm. Ihre Verteidigung hob eine Welttournee mit 120 Konzerten in 37 Ländern hervor und betonte, dass sie in diesem Zeitraum weder einen festen Wohnsitz noch Kinder oder ein Zentrum wirtschaftlicher Aktivitäten in Spanien hatte. Diese Faktoren spielten eine entscheidende Rolle in der Urteilsbegründung des Gerichts, das entschied, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung als spanische Einwohnerin nicht erfüllt seien. 

Anpassungen und Sanktionen aufgehoben

Die Entscheidung hebt die für das Jahr 2011 geltend gemachten Einkommen- und Vermögensteuerbeträge auf. Auch die damit verbundenen Geldstrafen werden als rechtswidrig erachtet. Die Rückerstattung umfasst daher bereits gezahlte Beträge, finanzielle Sicherheiten und dem Künstler geschuldete Zinsen. 

Ein Rückschlag für die spanischen Steuerbehörden

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Rückschlag für die spanischen Steuerbehörden dar, die die Sängerin seit Jahren in verschiedenen steuerlichen Angelegenheiten verfolgt hatten. Im konkreten Fall urteilten die Richter, dass die Steuerbehörden die notwendigen Beweise zur Rechtfertigung der vorgenommenen Steueranpassungen nicht vorgelegt hatten. Das Gericht verurteilte die Steuerbehörden zudem zur Übernahme der Gerichtskosten, was die Tragweite des Urteils unterstreicht. Das Urteil geht somit über eine einfache buchhalterische Korrektur hinaus: Es stellt die Grundlage der Steuernachberechnung für das Jahr 2011 infrage. 

Eine Entscheidung, die nicht für die Jahre 2012 bis 2014 gilt.

Dieser juristische Sieg ändert nichts am Ausgang von Shakiras anderem großen Steuerverfahren in Spanien, das die Jahre 2012, 2013 und 2014 betrifft. Im November 2023 akzeptierte die Sängerin eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft, um einen langwierigen und öffentlichkeitswirksamen Prozess zu vermeiden. Sie gestand Steuerhinterziehung in diesem Zeitraum und erklärte sich bereit, eine Geldstrafe von 7,3 Millionen Euro zu zahlen. Das heutige Urteil bezieht sich daher ausschließlich auf das Jahr 2011. Es greift die im vorherigen Verfahren zugestandenen Tatsachen nicht erneut auf, schließt aber ein weiteres wichtiges Kapitel im Streit zwischen Shakira und den spanischen Steuerbehörden ab.

Shakira prangert jahrelangen Druck an

Nach dieser Entscheidung bekräftigte Shakira erneut, dass sie im Jahr 2011 keinen Betrug begangen habe. Sie prangerte die ihrer Ansicht nach unfaire Behandlung an und behauptete, sie sei jahrelang trotz fehlender ausreichender Beweise als schuldig betrachtet worden.