Patrick Bruel erschien am Mittwoch vor einem Richter, nachdem mehrere Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn erhoben worden waren.
Patrick Bruel erschien am Mittwoch vor einem Richter, nachdem mehrere Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn erhoben worden waren.

Patrick Bruel wird nach seiner Inhaftierung am Mittwoch einem Richter vorgeführt. Der 67-jährige Sänger soll im Rahmen von Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe, in denen mehrere Opfer Anzeige erstattet haben, einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Seine Inhaftierung, die am Montag begann, wurde um 24 Stunden verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht es den Ermittlern, ihre Befragungen fortzusetzen, bevor der Fall einem Richter vorgelegt wird.

Ein Fall, der immer ernster wird.

Die Ermittlungen betreffen Vorwürfe der Vergewaltigung, versuchten Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Belästigung. Die angezeigten Vorfälle erstrecken sich über mehrere Jahre und betreffen Fälle, die sowohl in Frankreich als auch in Belgien gemeldet wurden. Die Staatsanwaltschaft Nanterre koordiniert einen Großteil der Ermittlungen. Die Akte enthält zahlreiche Anzeigen und Berichte, von denen einige ältere Vorfälle betreffen, die bereits in früheren Ermittlungen erwähnt oder im Zuge neuer Gerichtsverfahren wieder aufgenommen wurden.

Neue Beschwerden angekündigt

Patrick Bruels Erscheinen vor Gericht folgt auf neue Anzeigen wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung. Diese neuen Anschuldigungen ergänzen einen bereits umfangreichen Fall, in dem mehrere Frauen den Sänger beschuldigen. Einige der Verfahren betreffen mutmaßliche Vorfälle aus den späten 1990er-Jahren, andere aus den 2010er-Jahren. Mehrere Klägerinnen geben an, sexuelle Gewalt im beruflichen, künstlerischen oder privaten Umfeld erlitten zu haben.

Der Richter muss nun entscheiden, wie es weitergeht.

Nach seiner Anklageerhebung entscheidet der Untersuchungsrichter über Patrick Bruels rechtlichen Status. Er kann formell angeklagt werden, wenn stichhaltige oder schlüssige Beweise vorliegen, oder, falls die Beweislage für eine formelle Anklage zum jetzigen Zeitpunkt als unzureichend erachtet wird, als Zeuge mit Beistand eingestuft werden. Der Richter kann je nach Antrag der Staatsanwaltschaft und dem Stand der Akten auch über mögliche richterliche Aufsichtsmaßnahmen entscheiden.