Patrick Bruel wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung angeklagt
Patrick Bruel wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung angeklagt

Patrick Bruel wurde am Mittwoch formell angeklagt, nachdem er 48 Stunden im Rahmen von Ermittlungen wegen sexueller Nötigung in Polizeigewahrsam verbracht hatte. Der 67-jährige Sänger und Schauspieler bestreitet alle Vorwürfe. Das Verfahren tritt nun in eine entscheidende juristische Phase ein; eine Entscheidung über eine mögliche Untersuchungshaft wird erwartet.

48 Stunden Polizeigewahrsam, bevor er einem Richter vorgeführt wird.

Nachdem Patrick Bruel seit Montagmorgen von Ermittlern der Pariser Kriminalpolizei verhört worden war, wurde er nach Ende seiner Haft den Untersuchungsrichtern vorgeführt. Er wurde im Zusammenhang mit einem Fall vernommen, in dem ihm mehrere Vergewaltigungen, versuchte Vergewaltigungen, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung vorgeworfen werden. Während seiner Vernehmung bestritt der Künstler jegliches strafbare Verhalten. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Anklage in mehreren Fällen

Die Untersuchungsrichter haben beschlossen, Patrick Bruel in vier Fällen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung formell anzuklagen. In vier weiteren Fällen wurde er als Kronzeuge eingesetzt. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren dar: Die formelle Anklage bedeutet, dass die Richter der Ansicht sind, über stichhaltige und schlüssige Beweise zu verfügen, die die Fortsetzung der Ermittlungen rechtfertigen. Sie stellt jedoch kein voreiliges Urteil über die Schuld des Angeklagten dar.

Die Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Nanterre beantragte Untersuchungshaft für Patrick Bruel. Die Untersuchungsrichter entschieden jedoch auf richterliche Aufsicht. Die Frage der Untersuchungshaft muss nun vom zuständigen Richter für Freiheits- und Haftfragen geprüft werden, dem die Staatsanwaltschaft den Fall vorgelegt hat. Es obliegt diesem Richter zu entscheiden, ob richterliche Aufsicht ausreichend ist oder ob Untersuchungshaft angeordnet werden soll.

Neun Opfer sind von den Hauptanforderungen betroffen.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft betreffen mutmaßliche Fälle von neun Opfern. Die gemeldeten Vorfälle erstrecken sich über mehrere Jahre und sollen sich in Frankreich, Belgien und der Schweiz ereignet haben. Konkret geht es in dem Verfahren um gemeldete Vorfälle wie eine sexuelle Nötigung in Grenoble im Jahr 2000, einen versuchten Vergewaltigungsfall in Brüssel im Jahr 2010, einen versuchten Vergewaltigungsfall in Neuilly-sur-Seine im Jahr 2010, eine Vergewaltigung in Dinard im Jahr 2012, eine Vergewaltigung in L’Isle-sur-la-Sorgue im Jahr 2015, eine Vergewaltigung in Paris im Jahr 2019, eine sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung in Perpignan im Jahr 2019, sexuelle Belästigung in Ajaccio im Jahr 2019 und sexuelle Belästigung in Nyon (Schweiz) im Jahr 2019.

Ältere Verfahren sind ebenfalls in der Akte enthalten.

Weitere Verfahren, die ältere Vorfälle betreffen, wurden ebenfalls in die Akte aufgenommen. Einige davon könnten verjährt sein; die ermittelnden Richter müssen jedoch prüfen, ob die Verjährungsfrist tatsächlich abgelaufen ist. Diese Informationen ermöglichen es den Richtern außerdem, sich ein umfassendes Bild von den gemeldeten Vorfällen und deren möglichem Wiederauftreten im Laufe der Zeit zu machen.

Patrick Bruel weist alle Anschuldigungen zurück. Er hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gegenüber den Ermittlern zurückgewiesen und hält an seiner Verteidigung fest. Seine Anwälte unterstützen ihn nun in dieser neuen Phase des Gerichtsverfahrens, in der die gerichtliche Untersuchung die Ermittlungen fortsetzt, die Beteiligten anhört, Aussagen vergleicht und die strafrechtlichen Konsequenzen des Falles feststellt.

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