Die Staatsanwaltschaft Nanterre gab am Montag die Wiederaufnahme zweier Ermittlungsverfahren gegen Patrick Bruel wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bekannt. Diese Verfahren waren zuvor mangels Beweisen eingestellt worden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Eine Beschwerde mit einer am 12. Mai eingereichten Zivilklage
Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nanterre wurde am 12. Mai 2026 beim leitenden Untersuchungsrichter des Gerichts Nanterre eine Zivilklage wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung eingereicht. Zuvor waren die Ermittlungen am 22. Dezember 2020 ohne weitere Maßnahmen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war damals der Ansicht, dass die mutmaßlichen Straftaten nicht ausreichend belegt seien.
Fünf Frauen berichteten von unangemessenem Verhalten während der Massagen.
In der ersten Untersuchung berichteten fünf Frauen von unangemessenem Verhalten oder Gesten während Massagen, die Patrick Bruel bei Konzerten gab. Die mutmaßlichen Vorfälle, die sich zwischen 2008 und 2019 ereigneten, wurden als exhibitionistische Handlungen oder sexuelle Übergriffe eingestuft. Zwei weitere Frauen erstatteten im selben Fall Anzeige wegen Vergewaltigung, die mutmaßlich in den Jahren 2000 bzw. 2010 stattgefunden haben soll. Zwei der Frauen, deren Ermittlungen 2020 eingestellt wurden, reichten nun die neue Zivilklage ein.
Eine zweite Untersuchung zu Ereignissen aus dem Jahr 2015 wurde wieder aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Nanterre hat außerdem beschlossen, ein zweites Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, das am 15. November 2022 ohne weitere Maßnahmen eingestellt worden war. Dieses Verfahren folgte einer 2021 gegen Patrick Bruel eingereichten Anzeige wegen Vergewaltigung, die sich mutmaßlich im Jahr 2015 ereignet haben soll. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen wurde dem 1. Bezirk der Kriminalpolizei der Pariser Polizeipräfektur anvertraut.
Drei weitere Ermittlungen wurden nach Nanterre geschickt.
Die Pariser Staatsanwaltschaft hat drei laufende Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Nanterre übergeben. Diese Ermittlungen gehen auf Anzeigen dreier Frauen gegen Patrick Bruel wegen mutmaßlicher Vergewaltigungen in den Jahren 1997, 2000 und 2008 zurück. Die Ermittlungen wurden außerdem dem 1. Kriminalpolizeilichen Bezirk der Pariser Polizeipräfektur übertragen. Am Vortag hatte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau im Radiosender RTL erklärt, dass die Anzeigen gegen Patrick Bruel bei der Staatsanwaltschaft Nanterre zusammengeführt werden sollten, da diese aufgrund des Wohnsitzes des Angeklagten zuständig ist.
Patrick Bruel weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und gilt weiterhin als unschuldig. Seine Anwälte haben bereits alle Anschuldigungen zurückgewiesen. " Gewalt ", "Brutalität" ou "Zwang".