Patrick Bruel war freigegeben Am frühen Donnerstagmorgen wurde der 67-jährige Sänger und Schauspieler nach seiner Anklage wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Nanterre nicht in Untersuchungshaft genommen. Er steht nun unter richterlicher Aufsicht; die Kaution wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.
Untersuchungshaft ausgeschlossen
Nach 48 Stunden in Polizeigewahrsam wurde Patrick Bruel den Untersuchungsrichtern am Gericht in Nanterre vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft beantragt, der zuständige Richter entschied jedoch, ihn unter richterlicher Aufsicht freizulassen.
Die Untersuchungsrichter selbst legten den Fall nicht dem Haftrichter zur Beantragung einer Freiheitsstrafe vor. Es war der Staatsanwalt, der diese Anhörung, wie gesetzlich zulässig, direkt einleitete. Am Ende der Anhörung wurde dem Antrag auf Freiheitsstrafe nicht stattgegeben.
Die Patrick Bruel auferlegten Verpflichtungen
Die gerichtliche Aufsichtsanordnung enthält eine Reihe konkreter Verbote und Pflichten. Patrick Bruel darf das Land nicht verlassen. Er muss seinen Reisepass beim Gericht abgeben. Es ist ihm untersagt, Kontakt zu den mutmaßlichen Opfern und deren Angehörigen aufzunehmen oder sich deren Wohnungen zu nähern.
Dem Sänger ist es außerdem untersagt, Massagesalons aufzusuchen. Er muss den Nachweis einer psychologischen Behandlung erbringen. Schließlich muss er eine Kaution in Höhe von 500.000 Euro hinterlegen, die als Garantie für seine weitere Freilassung dient.
Vier Anklagen
Patrick Bruel wurde in vier separaten Fällen formell angeklagt. Zu den mutmaßlichen Straftaten zählen ein versuchter sexueller Übergriff in Brüssel im Jahr 2010, eine Vergewaltigung in Neuilly-sur-Seine im Jahr 2008, sexuelle Nötigung und Belästigung in Perpignan im Jahr 2019 sowie sexuelle Belästigung in Ajaccio im Jahr 2019. Die Ermittlungen umfassen zudem mehrere Anzeigen und Beschwerden; die mutmaßlichen Vorfälle ereigneten sich über einen längeren Zeitraum. Die Staatsanwaltschaft Nanterre gab bekannt, dass sich derzeit dreizehn mutmaßliche Opfer in Haft befinden.
Vier weitere Fälle im Rahmen des Zeugenschutzprogramms
In vier weiteren Fällen wurde Patrick Bruel nicht formell angeklagt, sondern als Kronzeuge eingesetzt. Diese Fälle betreffen einen versuchten sexuellen Übergriff zwischen 2010 und 2011 in Neuilly-sur-Seine, eine Vergewaltigung in Dinard im Jahr 2012, eine Vergewaltigung in L’Isle-sur-la-Sorgue im Jahr 2015 sowie sexuelle Belästigung in Nyon (Schweiz) im Jahr 2019. Ein weiterer Fall von Vergewaltigung, der im Jahr 2000 in Grenoble angezeigt wurde, wurde aufgrund der Verjährungsfrist eingestellt. Das bedeutet, dass die Richter in diesem Fall der Ansicht waren, dass eine Strafverfolgung nicht mehr möglich sei.
Eine Verteidigung, die alles bestreitet
Patrick Bruel bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Während seiner polizeilichen Haft leugnete er jegliche Straftat und erklärte, seiner Meinung nach habe es weder einen versuchten Gewaltausbruch noch eine Vergewaltigung gegeben. Er übergab den Ermittlern zudem Beweismittel und Zeugenaussagen, die seine Verteidigung stützten. Bezüglich einiger älterer Vorfälle gab er an, keine klare Erinnerung zu haben. Die Verjährungsfristen für mehrere Fälle werden im Rahmen der Ermittlungen weiterhin geprüft.
Die Tour ist nicht gesetzlich verboten
Keine der im Rahmen der gerichtlichen Aufsicht auferlegten Auflagen hindert Patrick Bruel an der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Die Aufsicht beinhaltet weder ein Auftrittsverbot noch sonstige Einschränkungen für seine Konzerte. Der Künstler hatte jedoch bereits einen Großteil seiner geplanten Tournee zum 35-jährigen Jubiläum seines Albums „Alors regarde“ abgesagt, die in Paris mit einer Reihe von Festivalauftritten beginnen sollte. Die übrigen für den Herbst geplanten Termine sind zum jetzigen Zeitpunkt von den gerichtlichen Maßnahmen nicht betroffen.
Die Ermittlungen beginnen
Die formelle Anklageerhebung leitet nun eine neue Phase des Gerichtsverfahrens ein. Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Untersuchungsrichter fortgesetzt. Patrick Bruel gilt weiterhin als unschuldig.