Patrick Bruel, 67, wurde am Mittwoch einem Richter vorgeführt, nachdem er am Montagmorgen in den Räumlichkeiten des ersten Polizeireviers von Paris in Gewahrsam genommen worden war. Diese Haft wurde am Dienstag um 24 Stunden verlängert.Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung wegen sexueller Gewalt, bei der es über einen längeren Zeitraum hinweg zu mehreren gemeldeten Vorfällen kam. Die Staatsanwaltschaft Nanterre beantragt eine gerichtliche Untersuchung und die Anklage des Sängers wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung. Sie beantragt außerdem seine Untersuchungshaft.
Bislang wurden dreizehn mutmaßliche Opfer genannt.
Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf die Vorwürfe von 13 mutmaßlichen Opfern. Im Fokus stehen insbesondere die Anzeigen dreier Frauen, die Patrick Bruel der sexuellen Nötigung und versuchten Vergewaltigung beschuldigen. Die Taten sollen in den Jahren 1997, 2000 und 2001 begangen worden sein. Weitere Untersuchungsgegenstände sind Vergewaltigungs- bzw. versuchte Vergewaltigungsvorwürfe, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung, die im Laufe der Ermittlungen aufgedeckt wurden. Zu den Beweismitteln gehört die Anzeige einer 32-jährigen Frau wegen einer Vergewaltigung in Dinard im Jahr 2012.
Ein belgischer Aspekt des Falls
Patrick Bruel muss sich außerdem einer offiziellen Anzeige der belgischen Behörden stellen. Es geht um eine Anzeige wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, die sich mutmaßlich 2010 in Brüssel ereignet haben soll und sich gegen eine damals 40-jährige Frau richtete.
Es wurde Untersuchungshaft beantragt, aber eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft führt nicht automatisch zu einer Untersuchungshaft. Es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um einen Antrag. Die Untersuchungsrichter müssen zunächst entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Sollte es zu einer Anklage kommen, prüfen die zuständigen Richter anschließend die Frage der richterlichen Aufsicht oder der Untersuchungshaft. Eine angeordnete Untersuchungshaft wäre ein entscheidender Schritt in diesem Fall. Bislang ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Inhaftierung des Sängers gefallen.
Patrick Bruel weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Seine Anwälte haben erklärt, er beabsichtige, die Fragen der Ermittler zu beantworten und alle Beweise vorzulegen, die er für seine Verteidigung als notwendig erachtet.