Michel Drucker ist wegen des Patrick-Bruel-Skandals in Verlegenheit: „Das ist eine Angelegenheit für die Justiz.“
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Michel Drucker wurde gefragt nach die Patrick-Bruel-Affäre während seines Besuchs beim 65. Fernsehfestival von Monte-Carlo, wo er für sein Lebenswerk mit einer Goldenen Nymphe ausgezeichnet wurde. Der Moderator von Vertraulich, der Patrick Bruel schon mehrfach in seinen Sendungen zu Gast hatte, weigerte sich, auf den Inhalt des Rechtsstreits einzugehen: „Das ist ein Thema, über das ich nicht spreche.“

„Ich werde nicht über Patrick Bruel sprechen.“

Michel Drucker erklärte daraufhin, er wolle sich nicht öffentlich zur Situation der Sängerin äußern. Er sagte: „Ich werde nicht über Patrick Bruel sprechen, weil es ihm erstens nicht gefallen würde.“   Der Moderator ging nicht näher auf die Vorwürfe gegen Patrick Bruel ein. Er kommentierte weder die Beschwerden noch die juristische Einstufung oder die Aussagen der Kläger. Er erwähnte lediglich seine langjährige Beziehung zu dem Künstler.

„Ich kannte ihn schon aus seinen frühen Tagen.“

Michel Drucker sprach über seine langjährige berufliche Beziehung zu Patrick Bruel, den er seit den Anfängen des Sängers in den Medien kennt. Er fasste diese Verbindung in einem Satz zusammen: „Ich kenne ihn seit Beginn seiner Karriere und habe großen Respekt vor ihm.“

Patrick Bruel, 67, steht vor einem schweren Rechtsstreit. Dem Sänger und Schauspieler wird in vier separaten Fällen Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. In vier weiteren Fällen wurde er zudem als Kronzeuge eingesetzt. Michel Drucker schloss seine Ausführungen mit der Rückverweisung des Falls an die Richter. „Und der Rest ist Sache der Justiz.“  

Bruel unter richterlicher Aufsicht

Zur Erinnerung: Nach der formellen Anklageerhebung wurde Patrick Bruel versetzt. unter richterlicher Aufsicht. Die Staatsanwaltschaft Nanterre hatte seine Untersuchungshaft beantragt, der zuständige Richter entließ ihn jedoch unter Auflagen. Die Kaution wurde auf 500.000 € festgesetzt. Zu den Auflagen seiner richterlichen Aufsicht gehören unter anderem ein Ausreiseverbot nach Frankreich, die Abgabe seines Reisepasses, ein Kontaktverbot zu den Klägerinnen und die Pflicht, einen Nachweis über eine psychologische Behandlung vorzulegen.