Laurent Boyer wurde vom Pariser Strafgericht wegen Belästigung seiner Ex-Partnerin zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil bezieht sich insbesondere auf psychische Misshandlung, Identitätsdiebstahl und die Verbreitung intimer Bilder. Die verhängte Strafe ist länger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Monate Haft auf Bewährung. Laurent Boyer darf zudem drei Jahre lang keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen.
Körperliche Gewalt wird nicht berücksichtigt
Das Gericht wies die Anschuldigungen wegen körperlicher Gewalt jedoch mangels ausreichender Beweise zurück. Die Richter verurteilten hingegen ein anhaltendes Klima der Spannungen, Streitigkeiten und abwertenden Bemerkungen, das ihrer Ansicht nach die Beziehung seit 2018 geprägt hatte.
Ein gefälschtes Facebook-Profil im Namen des Beschwerdeführers
Laurent Boyer wurde außerdem wegen Identitätsdiebstahls verurteilt, da er ein gefälschtes Facebook-Profil im Namen seiner Ex-Partnerin erstellt hatte. Das Gericht stellte fest, dass dieses Profil mit seinem eigenen Telefon erstellt worden war. Dieser Aspekt des Falles gehörte neben Belästigung und Verletzung der Privatsphäre der Klägerin zu den Anklagepunkten gegen den ehemaligen Fernsehmoderator.
Ein intimes Foto, das „als Racheakt“ veröffentlicht wurde.
Das Gericht befand das Opfer außerdem der Verbreitung eines intimen Bildes für schuldig. Die Anklage wurde in die Übermittlung eines sexuell expliziten Bildes einer Person umbenannt. Es handelte sich um ein Foto eines intimen Tattoos seiner Ex-Partnerin.
Eine gerichtlich angeordnete psychiatrische Begutachtung
Die vollständige Arbeitsunfähigkeit des Opfers wurde auf weniger als acht Tage geschätzt. Zur genaueren Beurteilung des Ausmaßes ihres Traumas wurde außerdem eine psychiatrische Untersuchung angeordnet.
Die Verteidigung erwägt, Berufung einzulegen.
Laurent Boyers Anwalt, der auf Freispruch plädierte, bezeichnete das Urteil als das Ende einer toxischen Beziehung. Die Verteidigung muss nun entscheiden, ob sie Berufung einlegt.