Am Donnerstag beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Pariser Berufungsgericht eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten für Isabelle Adjani sowie eine sofort fällige Geldstrafe von 250.000 Euro. Die Schauspielerin, die sich erneut wegen schwerer Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor Gericht verantworten muss, bestreitet weiterhin, die Tat vorsätzlich begangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt eine härtere Linie.
In der Anhörung beantragte Generalanwalt Laurent Couderc die Bestätigung des ursprünglichen Urteils und argumentierte, dass Isabelle Adjanis Anwesenheit in ihrem Berufungsverfahren die rechtliche Beurteilung des Falles nicht verändert habe. Die Staatsanwaltschaft hält daran fest, dass die Erklärungen der Schauspielerin weder die Fakten des Falles noch deren strafrechtliche Implikationen entkräften.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft sind schwerwiegend: eine Freiheitsstrafe zwischen 18 und 24 Monaten mit Bewährungsmöglichkeit, eine sofort fällige Geldstrafe von 250.000 Euro und ein zweijähriges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich jedoch noch nicht um eine Gerichtsentscheidung, sondern lediglich um die Anträge der Staatsanwaltschaft. Die Urteilsverkündung wurde auf den 1. Juli 2026 vertagt.
"Ich bin kein Dieb." Isabelle Adjanis Verteidigungslinie
Einen Tag vor den Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft präsentierte sich Isabelle Adjani als Opfer fahrlässiger Berater und...„Eine Reihe von Betrügereien“Sie wies jeden organisierten Versuch der Steuerhinterziehung zurück. Vor Gericht erklärte die Schauspielerin, sie habe nie ihre Steuererklärung ausgefüllt und ging sogar so weit zu sagen, dass sie "Papierphobie."
Ihre Verteidigung beruht auf einer einfachen These: Die angeblichen Unregelmäßigkeiten seien weniger das Ergebnis einer betrügerischen Strategie als vielmehr auf Missmanagement ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zurückzuführen. Ihr Anwalt, David Lepidi, plädierte auf Freispruch, prangerte den Mangel an Einfühlungsvermögen seitens der Staatsanwaltschaft an und bestritt die seiner Mandantin unterstellte betrügerische Absicht.
Ein Wohnsitz in Portugal, ein strittiges Darlehen, ein Transfer über die Vereinigten Staaten
Der im Berufungsverfahren verhandelte Fall wiederholt die drei bereits in erster Instanz behandelten Aspekte. Das Gericht wirft Isabelle Adjani vor, 2016 und 2017 einen fiktiven Wohnsitz in Portugal begründet und dadurch angeblich 236.000 Euro an Einkommensteuer hinterzogen zu haben.
Der zweite Teil der Anklage betrifft eine Summe von 2 Millionen Euro, die der Geschäftsmann Mamadou Diagna Ndiaye im Jahr 2013 zahlte. Diese Summe, die als Darlehen deklariert war, wurde vom Gericht als verschleierte Schenkung eingestuft, wodurch ein geschätzter Steuerbetrug in Höhe von 1,2 Millionen Euro entstand.
Schließlich wurde die Schauspielerin auch wegen Geldwäsche verurteilt, nachdem 119.000 € über ein nicht deklariertes US-Konto nach Portugal überwiesen worden waren. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass diese Transaktion nur durch den bewussten Versuch zu erklären sei, Herkunft und Bestimmungsort der Gelder zu verschleiern.
Ein Berufungsprozess mit hohem Einsatz
Isabelle Adjani, die bereits im Dezember 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt worden war, hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Anders als bei ihrem ersten Prozess, dem sie fernblieb, erschien sie diesmal vor dem Pariser Berufungsgericht, um ihre Version der Ereignisse zu verteidigen.
Der Fall geht auf Ermittlungen zurück, die 2016 nach den Panama Papers eingeleitet wurden. Obwohl dieser spezielle Aspekt nicht zu einer Anklage führte, brachten die Ermittlungen weitere steuerliche Verdächtigungen ans Licht, die wiederum das aktuelle Verfahren nach sich zogen. Am 1. Juli wird das Gericht entscheiden, ob es das erstinstanzliche Urteil bestätigt oder aufhebt.
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