Gérard Depardieu: 18 Monate Haft auf Bewährung wegen sexueller Nötigung beantragt
Gérard Depardieu: 18 Monate Haft auf Bewährung wegen sexueller Nötigung beantragt

Am Donnerstag, dem 27. März, beantragte die Staatsanwaltschaft eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung für Gérard Depardieu, der in Paris wegen zweier sexueller Übergriffe vor Gericht steht, die er 2021 am Set des Films „Les Volets verts“ begangen hat. Die Staatsanwaltschaft forderte zudem eine Geldstrafe von 20 Euro, die Verpflichtung zu einer psychologischen Behandlung, eine zweijährige Berufssperre und die Eintragung ins Sexualstraftäterregister.

Die Staatsanwaltschaft prangert einen „völligen Mangel an Befragung“ an

Die beiden Kläger, ein 54-jähriger Bühnenbildner und ein 34-jähriger Regieassistent, behaupten, der Schauspieler habe sich ohne seine Einwilligung berühren lassen. Angesichts dieser Vorwürfe änderte Depardieu mehrmals seine Version der Ereignisse, bestritt jedoch weiterhin jegliche kriminelle Absicht. Die Staatsanwaltschaft betonte die mangelnde Befragung des Schauspielers und wies jeden Gedanken an eine „Verschwörung“ gegen ihn zurück.

Die viertägige Anhörung war geprägt von angespannten Wortwechseln, widersprüchlichen Zeugenaussagen und dem bemerkenswerten Auftritt von Filmgrößen wie Fanny Ardant, die den Angeklagten verteidigte. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Gérard Depardieu drohen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75 Euro.