Auf der einen Seite ein globaler Popgigant, der Stadien füllt. Auf der anderen Seite ein junges Unternehmen aus Lyon, das Drohnen und Ideen in den Himmel schickt. Dazwischen ein Name: „Moon Music“. Das gleichnamige französische Unternehmen kämpft nun bis zum bitteren Ende gegen Coldplay, die beschuldigt werden, diesen Namen für ihr neuestes Album verwendet zu haben – trotz einer formellen Abmahnung bereits aus dem Jahr 2023.
Anfangs ähnelte die Geschichte zweier Unternehmer, die ihr Projekt zwischen Vorlesungen und vielen schlaflosen Nächten aufbauten. Sie registrierten 2020 die Domain moonmusic.fr und meldeten im September 2022 die Marke „Moon Music“ beim INPI (Französisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum) an. Wenige Monate später, im Januar 2023, kündigte Coldplay an, dass ihr zehntes Studioalbum diesen Titel tragen würde. Für das kleine Unternehmen war dies ein schwerer Schlag: Sie schrieben an die Band und Warner Music France mit der Bitte, die Marke zu stoppen, erhielten jedoch keine Antwort und reichten schließlich im Juni 2024 Klage ein.
Die erste Runde verlief jedoch nicht zugunsten des französischen Unternehmens. Am 27. Januar 2025 wies der Präsident des Gerichts in Lyon die Klage von Moon Music ab: Laut Urteil verwendete Coldplay „Moon Music“ als Titel eines künstlerischen Werks und nicht als Marke. Mit anderen Worten: Der Richter entschied, dass ein Album in erster Linie ein kreatives Werk ist und kein Label, das dazu dient, Dienstleistungen oder Produkte auf dem Markt zu kennzeichnen – eine rechtliche Unterscheidung, die alles verändert.
Wenn ein Albumtitel mit dem Markenrecht kollidiert
Doch die Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen. Moon Music hat Berufung eingelegt, und das Berufungsgericht Lyon wird den Fall laut Antoine Guérinot, dem Anwalt des Unternehmens, der von Radio France zitiert wurde, am 1. April verhandeln. Hinter dem Namensstreit verbirgt sich eine sehr reale Sorge: Wie können sie wirtschaftlich und in den Medien bestehen, wenn derselbe Name überall präsent ist, getragen von einer Band, deren Ruhm alles andere in den Schatten stellt?
Denn Coldplay ist mehr als nur Musik; es ist ein ganzes Ökosystem: Tourneen, Merchandise, Marketingkampagnen, Streaming-Plattformen und weltweiter Vertrieb. Sobald ein Name auf Postern, in Online-Shops oder in gesponserten Kampagnen auftaucht, verschwimmt die Grenze zwischen „künstlerischem Werk“ und „kommerzieller Nutzung“. Der Leser spürt das: Genau hier brechen oft Streitigkeiten um geistiges Eigentum aus, wenn eine Kreation – selbst ohne explizite Kennzeichnung – zu einer Art Marke wird.
Eine Frage bleibt offen, beinahe eine politische im weitesten Sinne: Welchen Spielraum haben kleine Organisationen in einem von Kulturgiganten dominierten Markt, um ihre Identität zu schützen? Die Anhörung im April wird entscheiden, ob das Gericht die rein künstlerische Auslegung des Titels bestätigt oder ob es dem französischen Unternehmen einen stärkeren Schutz des Namens ermöglicht und darüber hinaus ein Signal an alle sendet, die eine Marke anmelden und hoffen, dass diese nicht von einem größeren Unternehmen vereinnahmt wird.