Patrick Bruel wurde nach einer Anhörung vor einem Richter über Nacht freigelassen. Seine Untersuchungshaft war beantragt worden, doch der Sänger wurde schließlich unter richterliche Aufsicht gestellt. Er bleibt daher in diesem Verfahrensstadium im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen zu den mutmaßlichen Vorfällen auf freiem Fuß. Ihm könnten jedoch ernsthafte Konsequenzen drohen, so Corinne Herrmann, Anwältin mehrerer mutmaßlicher Opfer, darunter Flavie Flament. Flament deutete heute Morgen im Fernsehsender BFMTV an, dass in den kommenden Tagen weitere Anzeigen erstattet werden könnten.
Laut ihrer Aussage könnte sich die rechtliche Situation des Sängers noch ändern, falls neue Beweise oder Anzeigen hinzukämen. Auf die Frage nach dem strafrechtlichen Risiko, dem Patrick Bruel ausgesetzt sei, erklärte Corinne Herrmann, dass er "riskiert die Höchststrafe".
Sie erklärte, dass das Vorliegen mehrerer Tatsachen, wenn diese bestätigt würden und die Sängerin wegen all dieser Tatsachen vor einem Schwurgericht angeklagt würde, einen erschwerenden Umstand darstellen könnte.
Die erwähnte 20-jährige Gefängnisstrafe
Die Anwältin erwähnte eine mögliche Haftstrafe von über 20 Jahren. Laut ihrer Aussage kann die Wiederholung der Vergewaltigungsdelikte bei mehreren Anklagen im selben Fall die Strafzumessung erheblich beeinflussen.
Zur Erinnerung: Patrick Bruel wurde im Zusammenhang mit den Anschuldigungen von vier Frauen formell angeklagt. In vier weiteren Fällen wurde er als Kronzeuge eingesetzt. Eine weitere Anklage wurde fallen gelassen.