Am Mittwoch, dem 23. Juli, legte die Regierung eine Verordnung vor, die einen entscheidenden Schritt zur sozialen Angleichung in Mayotte darstellt. Diese Reform, die im August 2025 im Rahmen des Programmgesetzes zur Reform von Mayotte vorgesehen war, legt den 1. Januar 2028 als Stichtag für die Aufnahme der Einwohner Mayottes in das allgemeine Sozialversicherungssystem fest. Das Departement, das seit seiner Eingliederung in Frankreich im Jahr 2011 über ein eigenes Sozialversicherungssystem verfügt, wird seine Systeme schrittweise an die des restlichen Frankreichs angleichen.
Eine schrittweise Integration bis 2036
Der Sozialversicherungsfonds von Mayotte wird ab 2028 umstrukturiert. Er wird zu einem Hauptzweig des allgemeinen Sozialversicherungssystems und Teil des Netzwerks lokaler Fonds, wobei bestimmte, an die Gegebenheiten von Mayotte angepasste Merkmale erhalten bleiben. Diese Umstrukturierung ist Teil eines umfassenderen Zeitplans, der die schrittweise Integration aller Sozialgesetze bis 2036 vorsieht.
Das erklärte Ziel dieser Angleichung ist es, den Einwohnern von Mayotte die gleichen sozialen Rechte wie anderen französischen Staatsbürgern zu gewährleisten. Diese Harmonisierung muss lokale Besonderheiten, insbesondere demografische und wirtschaftliche, berücksichtigen, die lange Zeit die Existenz eines separaten Systems im 101. Département Frankreichs gerechtfertigt haben.
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