— Jégou und Auradou der Vergewaltigung beschuldigt: Der Fall geht zurück an den Obersten Gerichtshof von Mendoza in Argentinien
Jégou und Auradou der Vergewaltigung beschuldigt: Der Fall geht zurück an den Obersten Gerichtshof von Mendoza in Argentinien.

Der Fall Jégou-Auradou ist noch nicht abgeschlossen. Das Oberste Provinzgericht von Mendoza, Argentinien, wird am Mittwoch, dem 1. Juli, die Berufung der Klägerin verhandeln. Die Frau wirft den französischen Rugby-Nationalspielern Hugo Auradou und Oscar Jégou Vergewaltigung vor. Die Anhörung findet um 9:00 Uhr Ortszeit vor drei Richtern statt.  

Diese Berufung findet mehr als ein Jahr später statt. die Bestätigung der Entlassung im Berufungsverfahren Die beiden Spieler hatten davon profitiert. Gegenstand des Verfahrens sind mutmaßliche Ereignisse, die sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2024 in Mendoza nach einem Spiel zwischen der französischen Rugby-Nationalmannschaft und Argentinien ereignet haben sollen.  

Eine Anzeige wegen schwerer Gruppenvergewaltigung

Zur Erinnerung: Die Klägerin, eine damals 39-jährige Argentinierin, beschuldigt Hugo Auradou und Oscar Jégou der Vergewaltigung in einem Hotelzimmer in Mendoza. Die beiden Spieler haben die Anschuldigung stets zurückgewiesen und beteuert, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Die beiden Rugby-Spieler wurden im Juli 2024 während der Südamerika-Tour der französischen Nationalmannschaft in Argentinien festgenommen. Anschließend wurden sie unter richterliche Aufsicht gestellt, unter anderem durch Hausarrest, bevor sie Anfang September 2024 nach Frankreich zurückkehren durften.  

Es wurde eine Entlassung ausgesprochen und diese anschließend bestätigt.

Am 10. Dezember 2024 stellte das argentinische Justizsystem das Verfahren ein. Der Richter gab der Staatsanwaltschaft Recht, die argumentiert hatte, die Beweislage reiche nicht aus, um die Anklagepunkte zu begründen und eine Hauptverhandlung zu führen.  

Der Kläger legte daraufhin Berufung ein. Am 18. Februar 2025 bestätigte das Berufungsgericht Mendoza die Abweisung der Anklage gegen Hugo Auradou und Oscar Jégou. Diese Entscheidung schloss eine Hauptverhandlung in diesem Stadium aus, ließ aber weitere Rechtsmittel offen.  

Die Beschwerde betrifft Fehler bei den Ermittlungen

Die von den Anwälten des Klägers eingelegte Berufung wendet sich gegen die Art und Weise der Fallbearbeitung. Sie prangern mehrere Fehler und Versäumnisse während der Ermittlungen an und beantragen eine Überprüfung des Falls durch das Oberste Gericht der Provinz Mendoza. Der Kläger beabsichtigt, alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Nach der Abweisung der Klage im Dezember 2024 und ihrer Bestätigung im Februar 2025 stellt diese Anhörung vor dem Obersten Provinzgericht einen bedeutenden neuen juristischen Schritt dar.  

Die Spieler gelten weiterhin als unschuldig.

Hugo Auradou und Oscar Jégou wurden nicht für schuldig befunden. Die Anklagen wurden sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren fallen gelassen, und die beiden Spieler gelten weiterhin als unschuldig. Die am Mittwoch verhandelte Berufung stellt keine sofortige Neuverhandlung dar: Es muss geklärt werden, ob das vorherige Urteil Bestand hat oder ob verfahrenstechnische Gegebenheiten weitere rechtliche Schritte rechtfertigen. Seit ihrer Rückkehr nach Frankreich haben die beiden Nationalspieler ihre Karrieren fortgesetzt. Hugo Auradou spielt für Pau, Oscar Jégou für La Rochelle, und beide sind nach der Einstellung der Verfahren in Argentinien wieder in den französischen Rugby-Sport zurückgekehrt.