Der französische Rugby-Verband wurde im Zusammenhang mit dem Verschwinden des 17-jährigen Medhi Narjissi, eines Spielers der französischen U18-Nationalmannschaft, formell wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in einem Fall dar, der den französischen Rugby-Verband seit Sommer 2024 erschüttert.
Der junge Nachwuchsspieler verschwand während eines Trainingslagers mit der südafrikanischen U18-Nationalmannschaft im Meer. Die Tragödie ereignete sich bei einer Übungseinheit im Wasser an einem Strand, der für seine gefährlichen Bedingungen bekannt ist. Von den Wellen mitgerissen, wurde Medhi Narjissi nie gefunden.
Eine bedeutende Anklage
Der französische Rugby-Verband (FFR) wird als juristische Person ins Visier genommen. Die Gerichte versuchen nun zu klären, ob organisatorische, vorbereitende oder aufsichtsrechtliche Fehler zum Tod des jungen Spielers beigetragen haben.
Die Untersuchung konzentriert sich insbesondere auf die Umstände, unter denen die Trainingseinheit im Meer stattfand. Dabei werden verschiedene Punkte geprüft: die Wahl des Standorts, die Risikobewertung, die Anwesenheit von Aufsichtspersonen, die Sicherheitsanweisungen und die Verantwortung derjenigen, die für die Aufsicht der jungen Spieler zuständig waren.
Die Tatsache, dass die Athleten minderjährig waren, unterstreicht die Bedeutung dieser Problematik zusätzlich. Wenn ein Verband junge Athleten im Ausland betreut, ist seine Fürsorge- und Sicherheitspflicht von zentraler Bedeutung.
Eine Familie wartet auf Antworten
Seit Medhi Narjissis Verschwinden fordert seine Familie die Wahrheit. Für seine Angehörigen stellt sich die Frage, ob diese Tragödie hätte verhindert werden können.
Vor dem Verband waren bereits mehrere Mitglieder des Trainerteams der französischen U18-Nationalmannschaft in den Fall verwickelt. Die Ermittlungen sollen genau klären, wer die Entscheidungen getroffen, wer die Aktivität genehmigt und wer zum Zeitpunkt des Unglücks für die Sicherheit der Spieler verantwortlich war. Diese Verantwortungskette steht nun im Mittelpunkt der Untersuchung.
Die FFR bestreitet jegliches kriminelles Fehlverhalten.
Der französische Rugby-Verband weist seinerseits jede Verantwortung von sich. Er argumentiert, dass eine Anklageerhebung kein Schuldspruch sei und dass die Entscheidung, das Training im Wasser abzuhalten, nicht zwangsläufig vom Verband selbst gebilligt wurde. Fortsetzung folgt…