Die Abgeordneten haben sich in einem gemeinsamen Ausschuss auf den Gesetzentwurf geeinigt, der Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken verbieten soll. Dieser Text zählt zu den wichtigsten Reformen zum Ende der fünfjährigen Legislaturperiode...Emmanuel MacronDer Gesetzentwurf muss nun der Nationalversammlung und dem Senat zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden. Sollte er endgültig angenommen werden, hofft der Präsident, dass er am 1. September in Kraft tritt und Frankreich damit zu einem der ersten Länder in der Europäischen Union macht, das eine solche Beschränkung einführt.
Die Maßnahme sieht vor, dass Personen unter 15 Jahren ab dem 1. September keine neuen Social-Media-Konten mehr erstellen können. Bestehende Konten müssen innerhalb von vier Monaten, spätestens also bis zum 1. Januar 2027, geschlossen werden. Bestimmte Bildungsplattformen, wie Online-Enzyklopädien und andere digitale Lerndienste, sind von diesem Verbot jedoch ausgenommen.
Die Implementierung steht weiterhin vor technischen Herausforderungen.
Der verabschiedete Text übernimmt die von der Nationalversammlung vorgelegte Fassung und nicht die des Senats, der eine Liste verbotener Plattformen vorgeschlagen hatte. Die Parlamentarier befürworteten einen allgemeineren Ansatz, um das Risiko von Zensur zu begrenzen und eine größere Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat zudem angekündigt, einen eigenen gemeinsamen Rahmen zur schrittweisen Regulierung des Zugangs Minderjähriger zu sozialen Netzwerken in den Mitgliedstaaten vorzubereiten.
Die größte Herausforderung bleibt nun die Altersverifizierung der Nutzer. Plattformen müssen zuverlässige Systeme zur Identitätsprüfung implementieren und dabei insbesondere auf Lösungen wie France Identité, Docaposte oder zukünftige europäische Altersverifizierungstools zurückgreifen. Obwohl die Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich ohne größere Schwierigkeiten erfolgen wird, kritisieren mehrere Oppositionsgruppen weiterhin eine Reform, die sie als rechtlich schwach und in der Praxis schwer umsetzbar betrachten.
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