Am kommenden Montag um 16 Uhr beginnt die Nationalversammlung mit der Arbeit an einem lange verzögerten Rahmengesetz zur Rückgabe von Kulturgütern, die im Kolonialkontext erworben wurden. Der Text kommt spät, fast zehn Jahre nach dem Versprechen.Emmanuel Macron Das Gesetz wurde 2017 in Ouagadougou verabschiedet und passierte anschließend den Senat, der es Ende Januar einstimmig annahm. Im Senat herrscht Einigkeit darüber, dass das Thema weit über Museen hinausgeht: Es berührt Erinnerung, Diplomatie und das Bild, das Frankreich seinen afrikanischen Partnern vermitteln möchte.
Bislang wurde alles einzeln geprüft, ein umständliches Verfahren, das durch den Grundsatz der Unveräußerlichkeit öffentlicher Sammlungen bedingt war. Daher erforderte jede Rückgabe ein eigenes Gesetz, was monatelange Verfahren und eine schnell überlastete parlamentarische Agenda zur Folge hatte. Dennoch gab es einige symbolträchtige Restitutionen: 26 Werke, die Schätze von Abomey, kehrten nach Benin zurück, El Hadj Omar Talls Schwert nach Senegal und die „Djidji Ayokwe“, eine 1916 beschlagnahmte Trommel, wurde an die Elfenbeinküste zurückgegeben. Bedeutende Gesten, aber selten.
Ein heikles Thema, ein politischer Zeitplan
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verfahren zu beschleunigen, indem bestimmte Restitutionen aus dem Bereich der Gesetzgebung herausgenommen und nach Prüfung der Anträge per Dekret geregelt werden. Kulturministerin Catherine Pégard verspricht Schutzmaßnahmen: Kriterien zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit einer Aneignung und die obligatorische Konsultation zweier Kommissionen – einer wissenschaftlichen und einer mit Parlamentsmitgliedern besetzten –, die mit der Erstellung einer Stellungnahme beauftragt sind. Theoretisch verschafft sich der Staat dadurch mehr Flexibilität, behält aber gleichzeitig die Kontrolle über strittige Entscheidungen.
Der Streit um den Geltungsbereich dauert an. Der Text bezieht sich auf Vermögenswerte, die zwischen 1815 und 1972 erworben wurden – eine Zeitspanne, die den Aufstieg des zweiten französischen Kolonialreichs umfasst und kurz vor dem Inkrafttreten der UNESCO-Konvention über Restitution endete. Einige gewählte Vertreter halten die Grenzen für zu eng gefasst, während andere angesichts der seit den 2010er Jahren wiederauflebenden und durch den Sarr-Savoy-Bericht von 2018 strukturierten Forderungen einen zu weitreichenden Eingriff in die nationalen Sammlungen befürchten. Die Nationalversammlung muss sich zwischen Schnelligkeit und Vorsicht entscheiden, der Staat zwischen Symbolik und Methodik – eine Debatte, die auch nach Schließung des Parlaments nicht enden wird.
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