Neukaledonien: Der Senat befasst sich erneut mit der brisanten Frage des Wählerverzeichnisses.
Neukaledonien: Der Senat befasst sich erneut mit der brisanten Frage des Wählerverzeichnisses.

In Paris hat der Rechtsausschuss des Senats Neukaledonien mit einer Reihe von Anhörungen zur Öffnung des Wahlrechts für die Provinzwahlen erneut in den Fokus gerückt. Naïma Moutchou, Ministerin für die Überseegebiete, wurde zu dem geplanten Grundgesetz befragt, das den Zugang zum Wahlrecht, insbesondere für in dem Gebiet Geborene, erweitern soll. Was zunächst wie eine technische Frage erscheint, ist in Wirklichkeit hochpolitisch, da es den Kern des Abkommens von Nouméa (1998) und das mühsam erkämpfte, mitunter fragile Gleichgewicht zwischen Loyalisten und Separatisten berührt.

Eine juristische Debatte, eine politische Narbe

Eine juristische Debatte, eine politische Narbe. In den stillen Korridoren des Luxemburger Palais sucht der Staat nach einem Weg, der nicht wie ein Machtgriff wirkt. Die Exekutive plädiert für eine Aktualisierung der Regeln und verweist auf demografische Veränderungen und eine demokratische Logik, die beunruhigend wirkt, wenn langjährige Einwohner von Provinzwahlen ausgeschlossen bleiben. Auf der anderen Seite drängen die Anhänger der alten Ordnung auf eine Öffnung, zumindest teilweise. Die Unabhängigkeitsbewegung wiederum argumentiert mit dem Argument, die Spielregeln zu ändern, und befürchtet eine Schwächung der Wahlmacht der Kanaken. Der Dialog ist seit den drei Referenden in den Jahren 2018, 2020 und 2021 angespannt geblieben. Das letzte Referendum wurde boykottiert und ist noch immer in aller Munde – ein Datum, das der Ära nach dem Abkommen einen schweren Schlag versetzte.

Eine brutale und ungeschminkte Realität, die kein Gesetz auslöschen kann: Neukaledonien kämpft noch immer mit den Folgen der jüngsten Ereignisse, die von tödlichen Unruhen vor zwei Jahren mit 14 Toten und anhaltenden Schäden in der lokalen Wirtschaft geprägt waren. Hier bewegt sich das Parlament auf einem schmalen Grat, denn institutionelle Reformen lassen sich nicht isoliert durchführen, insbesondere in einer so instabilen sozialen und wirtschaftlichen Lage. Der Senat führt Anhörungen durch, um die Situation zu klären, die Konsequenzen abzuwägen, Garantien, einen Zeitplan und einen Rahmen zu erarbeiten – und letztlich einen Weg zu finden, alle Beteiligten wieder an den Verhandlungstisch zu bringen, ohne den Konflikt neu zu entfachen. Die anstehenden Entscheidungen werden darüber entscheiden, ob es Paris gelingt, die Gräben zu überbrücken, oder ob sich das institutionelle Gefüge Neukaledoniens weiter auseinanderdriftet.

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