Der Senat lehnte am Montag, dem 11. Mai, den Hauptartikel des Gesetzentwurfs zur Einführung des Rechts auf Sterbehilfe ab. Diese Bestimmung definierte die Zugangsbedingungen und bildete den Kern des Textes. Ihre Ablehnung macht die Reform somit wirkungslos. Die Abstimmung erfolgte in zweiter Lesung, nachdem der Text bereits in erster Lesung abgelehnt worden war. Die Senatoren konnten ihre tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten in dieser heiklen gesellschaftlichen Frage nicht überwinden.
Unüberbrückbare Spaltungen im Senat
Die Spaltung im Parlament ist tief. Rechte und Linke streiten erbittert über die Details des Programms zur Sterbehilfe. Der Luxemburger Palast ist weiterhin zwischen unvereinbaren Positionen gespalten, was jeglichen Fortschritt verhindert. Diese Pattsituation verdeutlicht, wie schwierig es ist, in einer Angelegenheit, die die tiefsten Überzeugungen aller berührt, einen Kompromiss zu finden.
Der Ball liegt nun im Spiel der Versammlung.
Der parlamentarische Prozess könnte nun den Abgeordneten wieder das Wort erteilen. Die Nationalversammlung könnte den Gesetzentwurf übernehmen und ihre Version durchsetzen, sollte die Blockade im Senat anhalten. Der Gesetzgebungsprozess steckt somit seit Monaten fest, mit wiederholten Verhandlungen zwischen den beiden Kammern, ohne dass eine klare Lösung in Sicht ist.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Die Kommentarfunktion ist geöffnet, aber vor Spam geschützt. Beiträge und Kommentare mit Links werden manuell geprüft.
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.