An diesem Freitag fällte der Verfassungsrat eine Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahlen 2027 haben könnte. Es bestätigte die Möglichkeit für Richter, dievorläufige Vollstreckung eines Maßes vonUnzulässigkeit. Diese Entscheidung ermöglicht ein sofortiges Verbot der Kandidatur bestimmter politischer Persönlichkeiten, noch vor Erschöpfung der Rechtsmittel.
Eine direkte Bedrohung für Marine Le Pen
Der Verfassungsrat entschied, dass die vorläufige Vollstreckung des Wahlverbots keinen Verstoß gegen die Grundrechte verurteilter Personen darstelle. Nach Ansicht der Weisen entspricht diese Maßnahme einem „Ziel von allgemeinem Interesse“, insbesondere der Gewährleistung der Integrität der Wahlprozesse. Konkret bedeutet dies, dass ein Gericht nun einen Kandidaten für nicht wählbar erklären und diese Entscheidung treffen kann sofort anwendbar, auch wenn dieser beschließt, Berufung einzulegen oder Kassationsbeschwerde einzulegen. Und selbst wenn er als unschuldig gilt ...
Diese Entscheidung hätte unmittelbare politische Konsequenzen. Marine Le Pen ist tatsächlich Gegenstand mehrerer laufender Verfahren, insbesondere eines Verfahrens zur angeblichen Scheinbeschäftigung von Assistenten des Europäischen Parlaments. Sollte sie in den kommenden Monaten zu einer Freiheitsstrafe vonUnzulässigkeitkönnte dieses Verbot wirksam mit der Urteilsverkündungund deshalb vor der Präsidentschaftswahl 2027. Und selbst wenn der RN-Kandidat in der Berufung für unschuldig erklärt würde …
Über den Fall Marine Le Pen hinaus schafft diese Entscheidung des Verfassungsrates eine Präzedenzfall gefährlich. Dies könnte künftig jeden gewählten Amtsträger oder Kandidaten betreffen, der wegen Korruption, Betrug oder Unterschlagung angeklagt wird und für den es unmöglich wäre, zur Wahl anzutreten, ohne endgültig für schuldig erklärt zu werden. Eine neue gefährliche Tendenz in unserer Demokratie ...