Vor dem Pariser Berufungsgericht stand der ehemalige Präsident erneut im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens um den Verdacht der libyschen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007. Seine Argumentation blieb unverändert: Kein einziger Euro aus dem Regime Muammar Gaddafis sei in seinen Wahlkampf geflossen. In der Anhörung verteidigte das ehemalige Staatsoberhaupt eine alternative, technisch anspruchsvollere, aber politisch brisante Theorie: die eines separaten Geldkreislaufs, beschrieben als „System von Schmiergeldern“, von dem angeblich Abdallah Senoussi, die ehemalige Nummer zwei im libyschen Regime, profitiert habe. Ein Versuch, den Fokus zu verschieben: Sollte das Geld tatsächlich geflossen sein, so war es nicht für ihn bestimmt.
Ein USB-Stick, 19.000 Dateien und eine weitere Geschichte über den Ordner
Kernstück dieser Strategie ist ein entscheidendes Beweisstück in einem Fall, der ohnehin schon viele Unklarheiten aufweist: 19.000 Dokumente von einem USB-Stick, die dem französisch-libanesischen Mittelsmann Ziad Takieddine zugeschrieben werden, der im September 2025 verstarb. Nicolas Sarkozy lobte die „brillante“ Arbeit seiner Anwälte, die diese Dateien als neue Elemente präsentierten, welche eine „andere Interpretation“ des Falles ermöglichen könnten. Im ersten Prozess hatte das Gericht festgestellt, dass drei Überweisungen in Höhe von insgesamt 6,5 Millionen Euro, die auf mit Takieddine verbundene Konten geleistet wurden, zur Finanzierung des Wahlkampfs verwendet worden sein könnten, ohne jedoch nachzuweisen, dass die Gelder tatsächlich auf den offiziellen Wahlkampfkonten ankamen. Details sind wichtig, insbesondere wenn sie fehlen.
Vor den Richtern beharrte Nicolas Sarkozy auf der Theorie, dass libysches Geld von einem Mittelsmann abgefangen und teilweise an den Senoussi-Clan weitergeleitet worden sei. Er führte Gemälde und Rechnungen an, die Ausgaben dem Sohn von Abdallah Senoussi, Mohamed, zuschrieben, darunter den Kauf einer Yacht. „Wir sind sicher, dass Ziad Takieddine viel libysches Geld erhalten und einen Teil davon an den Senoussi-Clan weitergeleitet hat“, erklärte er. Der ehemalige Präsident behauptet, er habe diese Beweise im ersten Prozess nicht vorlegen können, da er keinen formellen Antrag auf Zugang zum USB-Stick gestellt habe. Fakt ist: In erster Instanz wurde die Schmiergeldhypothese mangels Beweisen verworfen, und weder der Präsident des Berufungsgerichts noch die Staatsanwaltschaft scheinen sie weiter zu verfolgen. So verkommt das Berufungsverfahren zu einem Interpretationskampf, in dem jedes Dokument bis zu den nächsten Verhandlungen entweder als Beweisstück oder als Indiz dient.
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