Die Regierung und der Rassemblement National legten am Mittwoch beim Verfassungsrat Berufung gegen das Finanzgesetz 2026 ein, das Anfang der Woche mit Artikel 49.3 verabschiedet worden war. Zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, aber dasselbe Ziel: die Weisen des Verfassungsrats dazu zu bringen, mehrere Bestimmungen zu prüfen, die als rechtlich fragwürdig oder politisch bedenklich gelten.
In seinem Appell fordert Premierminister Sébastien Lecornu nicht ausdrücklich die Aufhebung des Gesetzesentwurfs, sondern bittet um vorherige Zustimmung zu drei heiklen Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen: eine Steuer auf Familienholdinggesellschaften zur Begrenzung bestimmter Formen der Steueroptimierung, die Verschärfung des Dutreil-Pakts zur Übertragung von Familienunternehmen sowie eine Steuervorschrift für Reinvestitionen nach dem Verkauf eines Unternehmens. Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen angesichts der wirtschaftlichen Tragweite erst nach einer Überprüfung ihrer Einhaltung in Kraft treten sollten.
Die Gruppe Nationaler Rallye unter der Führung von Marine Le Pen Die Nationale Rassemblement Nationale (RN) greift die Integrität des Haushaltsentwurfs an. Sie prangert eine „wesentlich fehlerhafte“ Bilanz an, die bestimmte Ausgaben, insbesondere die Erhöhung des Aktivitätsbonus, nicht korrekt ausweist. Die RN kritisiert zudem eine Bestimmung zur obligatorischen Versicherung gegen Schäden im Zusammenhang mit Unruhen und argumentiert, diese falle nicht unter das Finanzrecht.
Schließlich wendet sich die Partei gegen einen Artikel, der die Finanzierung des Führerscheins über das CPF (Personal Training Account) auf Arbeitssuchende beschränkt, und sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. La France Insoumise hat angekündigt, ebenfalls Berufung einzulegen.