Der Rechtsstreit um Brigitte Macron geht weiter. Nach dem Freispruch zweier Frauen, die wegen der Verbreitung des Gerüchts, sie sei als Mann geboren, angeklagt worden waren, haben die First Lady und ihr Bruder Jean-Michel Trogneux beschlossen, Berufung einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vom vergangenen Donnerstag eingelegt. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine seit 2017 kursierende, auf Verschwörungstheorien basierende Falschmeldung, die behauptet, Brigitte Macron sei in Wirklichkeit ihr eigener Bruder Jean-Michel Trogneux, der sein Geschlecht geändert habe, um eine falsche Identität anzunehmen. Diese haltlose Theorie, die in den sozialen Medien weit verbreitet war, wurde 2021 durch ein über vierstündiges Video auf YouTube neu entfacht. In diesem Interview befragte das Medium Amandine Roy Natacha Rey, die sich selbst als autodidaktische Journalistin bezeichnet, zu diesem angeblichen „Staatsbetrug“.
Berufungsentscheidung angefochten, Kampf gegen Fake News neu gestartet
Im ersten Prozess im September 2023 wurden die beiden Frauen verurteilt: eine Geldstrafe von 500 € auf Bewährung, 8.000 € Schadensersatz an Brigitte Macron und 5.000 € an ihren Bruder. Das Berufungsgericht hob das Urteil jedoch auf. Es sprach sie von allen 18 Anklagepunkten frei. Selbst die einzige Passage, die unter das Presserecht fiel – eine Anspielung auf „Verführung Minderjähriger“ –, wurde als gutgläubiges Handeln der Angeklagten gewertet. Dieses Argument ist für die Familie Macron schwer zu akzeptieren, da sie die Entscheidung als Verharmlosung der Auswirkungen einer besonders aggressiven und erniedrigenden Desinformationskampagne ansieht. Zumal das Gerücht, das bis in die USA wieder auftauchte, vor allem während des Wahlkampfs in rechtsextremen Kreisen Anklang fand. Diese Art von Falschnachrichten wurde bereits gegen Michelle Obama eingesetzt. Kamala Harris Jacinda Ardern zielt mit ihren Angriffen auf Frauen in Machtpositionen gezielt auf deren Geschlecht oder Aussehen ab. Die Beschwerde vor dem Kassationsgericht entfacht somit eine breitere Debatte neu: die nach dem Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vor digitalem Missbrauch und der Fähigkeit des Rechts, diffamierende Kampagnen im Zeitalter der viralen Verbreitung zu regulieren.