In der Region Vogesen wurde ein Vorverfahren wegen „versuchter Verführung Minderjähriger“ gegen einen Polizisten eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, vier 15-jährigen Schülerinnen, die ein Praktikum auf der Polizeiwache Épinal absolvierten, Fotos von Leichen aus Kriminalfällen gezeigt zu haben.
Bei dem Mann handelt es sich Berichten zufolge um den Stabschef der nationalen Polizei in der betreffenden Abteilung. Er wurde vorsorglich für mehrere Wochen suspendiert und wird nun von der Generalinspektion der Nationalpolizei untersucht. Seine Computer wurden beschlagnahmt, um Art und Herkunft der vorgelegten Bilder zu ermitteln.
Auch die Fotos unterlagen der Geheimhaltung der Ermittlungen.
Abgesehen von der potenziell traumatisierenden Wirkung dieser Bilder auf Minderjährige wirft ihre Verbreitung Fragen hinsichtlich der Vertraulichkeit der Ermittlungen auf. Die Fotos stammen angeblich aus Gerichtsakten, zu denen der Polizeibeamte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit Zugang hatte, und waren nicht für Ausbildungszwecke von Polizeianwärtern bestimmt.
Die Ermittlungen müssen die genauen Umstände der Weitergabe und die Motive des Beamten klären. Auf die Anklage steht eine Höchststrafe von drei Jahren Haft und eine Geldstrafe von 75.000 Euro. Die Suspendierung ist vorsorglich, und der Polizeibeamte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig.
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