Das Pariser Strafgericht verurteilte Tariq Ramadan am Mittwoch wegen der Vergewaltigung dreier Frauen zu 18 Jahren Haft. Der Schweizer islamische Gelehrte, der in Abwesenheit und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt wurde, war seit Prozessbeginn am 2. März nicht vor Gericht erschienen und hatte unter anderem gesundheitliche Gründe angeführt.
Wegen Vergewaltigung, darunter eines Falls an einer schutzbedürftigen Person, wurde er verurteilt und steht acht Jahre unter richterlicher Aufsicht. Das Gericht untersagt ihm ausdrücklich jeglichen Kontakt zu den Opfern sowie jegliche öffentliche Äußerung zu den Taten. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen, und ihm wird nach Verbüßung seiner Strafe ein dauerhaftes Einreiseverbot nach Frankreich auferlegt.
Der Prozess wurde ohne Anwesenheit des Angeklagten fortgesetzt, obwohl eine ärztliche Untersuchung seine Verhandlungsfähigkeit bestätigt hatte. Seine Anwälte prangerten dies als „Justizfarce“ an und verließen den Gerichtssaal, sodass das Verfahren ohne Verteidigung weitergeführt werden konnte. Die Kläger ihrerseits prangerten Manöver an, die darauf abzielten, den Prozess zu verzögern oder zu verhindern.
Tariq Ramadan, der in der Schweiz bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde, bestreitet die Vorwürfe und behauptet, er werde juristisch schikaniert. Mit dieser Entscheidung endet ein jahrelanges Gerichtsverfahren, das von zahlreichen Kontroversen und großem Medieninteresse geprägt war.
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