Das Straßburger Strafgericht verurteilte am Freitag einen 30-jährigen Mann zu 18 Monaten Haft auf Bewährung, weil er zum Tatzeitpunkt intime Inhalte über Snapchat mit einem 12-jährigen Mädchen ausgetauscht hatte. Der Verdächtige konnte nach mehrmonatiger Suche, die vom Vater des Mädchens geleitet wurde, gefasst werden.
Das Gericht ordnete außerdem seine Registrierung im FIJAIS, dem automatisierten Justizregister für Täter von Sexual- und Gewaltdelikten, an. Der Verurteilte muss sich einer Therapie unterziehen, dem Opfer eine Entschädigung zahlen und darf keine Tätigkeit in einem Beruf ausüben, der den Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet.
Der Vater des Teenagers hält das Urteil für unzureichend.
Georges Bilello entdeckte am 16. April 2025, dass seine Tochter über Snapchat mit mehreren Männern Nachrichten austauschte. Er erstattete umgehend Anzeige. Die Jugendliche, die bereits durch den Tod ihrer Mutter traumatisiert war, unternahm am folgenden Tag einen Selbstmordversuch, konnte aber reanimiert werden. Ein 36-jähriger Mann, der ebenfalls vom Vater identifiziert wurde, wurde im März 2026 zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Im zweiten Fall behauptet der Vater, den Mann, der in seinen Dreißigern ist, persönlich ausfindig gemacht und seine Erkenntnisse den Behörden mitgeteilt zu haben. Er ist jedoch der Ansicht, dass die 18-monatige Bewährungsstrafe nicht ausreichend ist und bedauert, dass seine persönlichen Bemühungen nicht stärker berücksichtigt wurden.
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