Das Strafgericht Bas-Rhin verurteilte am Mittwoch einen 37-jährigen Osteopathen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung an 29 Patientinnen zu 17 Jahren Haft. Dem Mann, der in einer Praxis in Eschau bei Straßburg betrieb, wurde zudem die Berufsausübung dauerhaft untersagt.
Während des Prozesses behauptete der Angeklagte, die ihm vorgeworfenen Handlungen seien Teil einer therapeutischen Behandlung gewesen. Die Richter wiesen diese Darstellung jedoch zurück. Die Opfer schilderten Behandlungen, in denen der Arzt sie unsittlich berührte oder ohne ihre Einwilligung penetrierte und dabei das ihm aufgrund seiner ärztlichen Tätigkeit zustehende Vertrauensverhältnis ausnutzte.
Übereinstimmende Zeugenaussagen während der Untersuchung
Der Fall kam nach mehreren Anzeigen ins Rollen, darunter einer Vergewaltigungsanzeige aus dem Jahr 2020, die es den Ermittlern ermöglichte, zahlreiche weitere mutmaßliche Opfer zu identifizieren. Laut Anklage ergaben die gesammelten Aussagen ein wiederkehrendes Muster. Die mit dem Fall betrauten Sachverständigen beschrieben zudem eine Persönlichkeit, die von starkem Narzissmus und einer Neigung zum Regelverstoß geprägt war.
Nach der Anhörung begrüßten mehrere Kläger die Entscheidung des Gerichts, die sie als Anerkennung ihrer Aussagen werteten. Die Verteidigung kündigte jedoch an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der ehemalige Osteopath, der seit Prozessbeginn auf freiem Fuß vor Gericht erschienen war, wurde nach dem Urteil inhaftiert.
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