Ein Divisionskommandant der Polizeistation Saint-Louis im Département Haut-Rhin wird disziplinarisch untersucht, nachdem er einer deutschen Pornodarstellerin eine Führung durch die Räumlichkeiten ermöglicht hatte. Mehrere auf Instagram veröffentlichte Fotos zeigen die junge Frau in Uniformen der Bundespolizei, am Steuer eines Polizeifahrzeugs und mit einem Gummigeschosswerfer in der Hand.
Die Ereignisse sollen sich laut der Zeitung „Le Canard enchaîné“ , die die Geschichte zuerst veröffentlichte , am 26. Juni 2026 ereignet haben . Die Schauspielerin, bekannt unter dem Pseudonym Lara Cumkitten, wurde angeblich persönlich vom Leiter der Polizeistation empfangen. Die Ermittlungen müssen insbesondere klären, warum dieser Besuch genehmigt wurde und ob es sich um einen offiziellen Besuch handelte.
Fotos, die im Inneren der Polizeistation aufgenommen wurden
Auf einem der vom Kommandanten veröffentlichten Fotos ist zu sehen, wie er seine Besucherin unter dem offiziellen Porträt von Präsident Emmanuel Macron umarmt . Die Schauspielerin trägt ein dunkelblaues Poloshirt mit der Aufschrift „National Police“. Der Beamte kommentierte das Foto: „Wer sagt denn, dass man bei der Polizei keine interessanten Leute trifft …?“
Lara Cumkitten veröffentlichte ebenfalls eigene Bilder des Besuchs. Auf einigen ist sie in Uniform und am Steuer eines Polizeiwagens zu sehen. Ein anderes Foto zeigt sie mit einem weniger tödlichen Raketenwerfer, einer von der Polizei verwendeten, regulierten Waffe.
Die Zugangsbedingungen zu den untersuchten Geräten
Die interne Untersuchung muss klären, ob die Schauspielerin die Waffe berührt oder lediglich damit posiert hat und unter welchen Umständen ihr die Waffe übergeben wurde. Außerdem muss sie die Einhaltung der Regeln bezüglich des Zugangs zu gesicherten Bereichen, der Nutzung von Polizeifahrzeugen, des Tragens von Polizeiabzeichen und der Veröffentlichung von in einer Polizeiwache aufgenommenen Bildern überprüfen.
Die Fotos wurden inzwischen gelöscht und das Instagram-Konto des Kommandanten auf privat gestellt. Die Untersuchung soll klären, ob die Handlungen gegen die für Polizeibeamte geltenden Pflichten zur Verschwiegenheit, zum vorbildlichen Verhalten und zur Berufsethik verstoßen. Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens lässt keine Rückschlüsse auf dessen Ergebnis zu.
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