Das Strafgericht in Bobigny verurteilte am Mittwoch einen Siebzigjährigen zu acht Monaten Gefängnis. Er hatte in den sozialen Medien Morddrohungen gegen den Richter ausgesprochen, der ihn verurteilt hatte. Marine Le Pen zu fünf Jahren Sperre. Der Fall liegt erst wenige Tage zurück. Der 76-jährige Gérard B. hatte im Netzwerk X (ehemals Twitter) ein Bild einer Guillotine veröffentlicht, begleitet von einer beleidigenden Nachricht, die sich direkt gegen Richterin Bénédicte de Perthuis, Präsidentin der 11. Strafvollzugskammer von Paris, richtete.
Eine Guillotine auf dem Foto und Beleidigungen im Internet
Dieser hatte die Verurteilung von Marine Le Pen und damit einhergehend eine sofortige Sperre für fünf Jahre ausgesprochen. In der Nachricht des Rentners wurde ausdrücklich von Morddrohungen gesprochen, was die Eröffnung einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Bobigny rechtfertigte. Der Mann wurde am Dienstag in La Garenne-Colombes (Hauts-de-Seine) festgenommen und umgehend vor Gericht gestellt. Er wurde der „Drohung mit dem Tod oder der Beschädigung von für Personen gefährlichem Eigentum gegenüber einem Richter“ sowie der „Missachtung des Gerichts bei der Ausübung seines Amtes“ für schuldig befunden. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss er eine Geldstrafe von 3 Euro zahlen.
Eine Welle der Einschüchterung gegen die Justiz
Seit dem Gerichtsurteil gegen den Präsidenten des Rassemblement National sind mehrere Richter in den sozialen Medien ins Visier geraten. Insbesondere die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft, die dies in diesem Fall beantragt hatten, wurden zudem mit beleidigenden oder drohenden Nachrichten angegriffen. Eine separate Untersuchung identifizierte fünf Verdächtige in den Provinzen, die ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Der am Mittwoch verurteilte Rentner ist nicht Teil dieses zweiten Verfahrens. Angesichts dieser Eskalation bekräftigte der Generalstaatsanwalt von Paris nachdrücklich, dass alle Verantwortlichen für die Drohungen gegen Justizinstitutionen unerbittlich verfolgt würden.
Die Drohungen gegen die Richterin nahmen so große Ausmaße an, dass ihr Haus unter Polizeischutz gestellt wurde. Auch seine Familie wurde Opfer hasserfüllter und einschüchternder Botschaften. Diese Taten bereiten der Berufsgruppe Sorge, da die Unabhängigkeit der Justiz in den sozialen Netzwerken regelmäßig in Frage gestellt wird. Die Richter fordern eine exemplarische strafrechtliche Reaktion, um der Straflosigkeit der Täter von Cybermobbing ein Ende zu setzen, insbesondere wenn republikanische Institutionen betroffen sind.