Gard-Moschee: Wird der mutmaßliche Mörder von Aboubakar Cissé wegen strafrechtlicher Unzurechnungsfähigkeit verurteilt?
Gard-Moschee: Wird der mutmaßliche Mörder von Aboubakar Cissé wegen strafrechtlicher Unzurechnungsfähigkeit verurteilt?

Die Tragödie, die sich am 25. April in der Moschee von La Grand-Combe (Gard) abspielte, wird möglicherweise nie vor einem Strafgericht verhandelt. Die psychiatrische Untersuchung von Olivier Hadzovic, dem Hauptverdächtigen im Mordfall Aboubakar Cissé, ergab, dass er zum Zeitpunkt der Ereignisse sein Urteilsvermögen völlig verloren hatte. Der 20-jährige Mann litt an einer akuten psychotischen Störung, als er das Opfer, einen 22-jährigen Malier, erstach. Der Verdächtige wurde zunächst im Untersuchungsgefängnis Perpignan inhaftiert und am 20. Juni in eine psychiatrische Klinik in Thuir verlegt. Bei seiner Untersuchung durch einen Facharzt elf Tage zuvor bestätigte er, „Stimmen“ gehört zu haben, die ihn angeblich zu der Tat befohlen hätten. Der Psychiater betonte das Fehlen äußeren Zwangs und erklärte, die Tat sei von intensiven Halluzinationen geleitet und völlig realitätsfern gewesen.

Ein Verbrechen ohne Prozess?

Diese Schlussfolgerungen verändern den weiteren Verlauf des Verfahrens radikal. Wird kein Gegengutachten eingeholt, könnte Olivier Hadzovic für strafrechtlich unzurechnungsfähig erklärt werden. In diesem Fall würde das Gericht die Klage ohne Verhandlung vor dem Schwurgericht abweisen und damit eine Zwangseinweisung anstelle einer Gefängnisstrafe ermöglichen. Die Nebenklägerin hat fünfzehn Tage Zeit, das Gutachten anzufechten oder ein neues zu beantragen. Während seiner Vernehmungen beschrieb der Verdächtige eine unkontrollierbare Abwärtsspirale. Er behauptete, seine Handlungen seien nicht seinem eigenen Willen, sondern einem völligen Kontrollverlust entsprungen, der auf innere Stimmen zurückzuführen sei, die „die Oberhand gewonnen“ hätten. Diese vor dem Gutachter wiederholten Aussagen untermauern die seit den ersten Tagen der Untersuchung gestellte Diagnose Schizophrenie.

Es ist das Gesetz

Strafrechtliche Verantwortungslosigkeit bei schweren psychischen Erkrankungen ist nach wie vor ein Grundsatz des französischen Rechts, stößt jedoch auf erhebliche Missverständnisse. Für die Angehörigen des Opfers entsteht trotz der extremen Gewalt der Ereignisse eine Art juristisches Vakuum. Sollte sich das Fehlen eines Gerichtsverfahrens bestätigen, werden nur Zivilverfahren und zusätzliche Gutachten Aufschluss über den Gesundheitszustand des Verdächtigen und mögliche Nebenverantwortlichkeiten geben. Der Mord an Aboubakar Cissé hinterlässt unterdessen eine trauernde Familie, eine schockierte Gemeinde und ein ausgesetztes Gerichtsverfahren bis zum medizinischen Urteil.