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Lyhanna: Jérôme Barellas Bruder wegen Vergewaltigung in Polizeigewahrsam genommen

Der Bruder von Jérôme Barella, dem Hauptverdächtigen im Fall Lyhanna, wurde am Montag auf der Polizeiwache in Auch festgenommen. Dies berichtete BFMTV. Er steht im Verdacht, seine Ex-Partnerin vergewaltigt zu haben, die 2024 Anzeige erstattete. Sie wirft ihm vor, die Taten in den Jahren 2007 und 2017 begangen zu haben. 

Ein neues Verfahren bezüglich der Familie Barella

Der 1982 geborene Mann wird in einem separaten Fall, der nichts mit dem Fall seines Bruders Jérôme Barella zu tun hat, von Ermittlern befragt. Die Klägerin, seine ehemalige Partnerin, wirft ihm Vorfälle aus der Vergangenheit vor, die sich in zwei getrennten Zeiträumen von insgesamt zehn Jahren ereignet haben. Seine Inhaftierung soll es den Ermittlern ermöglichen, den Beschuldigten mit den Anschuldigungen zu konfrontieren und die Details der Anzeige zu überprüfen. 

Lyhanna wurde nach sechstägiger Suche tot aufgefunden.

Diese Anhörung zum Sorgerecht steht im Zusammenhang mit dem Fall der elfjährigen Lyhanna, die am 29. Mai in Fleurance (Département Gers) verschwand. Ihre Leiche wurde am 4. Juni in einem verlassenen landwirtschaftlichen Silo in Puycasquier, etwa 11 Kilometer von Fleurance entfernt, gefunden. Die Identifizierung erfolgte durch einen DNA-Vergleich. Die genaue Todesursache ist noch unklar, da weitere Untersuchungen angeordnet wurden. 

Jérôme Barella angeklagt und inhaftiert

Jérôme Barella, 41, wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Entführung, Freiheitsberaubung und Ermordung der Minderjährigen Lyhanna unter 15 Jahren formell angeklagt. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Seit seiner Anklage wird sein Strafregister verstärkt geprüft: Er ist nun in mindestens neun Verfahren verwickelt, darunter Beschwerden, Berichte und Disziplinarmaßnahmen. 

Beschwerden, die den Druck auf das Justizsystem erneut erhöhen

Vor Lyhannas Tod waren bereits mehrere Anzeigen und Beschwerden gegen Jérôme Barella eingegangen, insbesondere wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige. Einige Verfahren wurden eingestellt, andere waren noch anhängig, und in mindestens einem der Fälle war er zum Zeitpunkt des Verschwindens des Mädchens nicht befragt worden. 

70.000 Beschwerden müssen geprüft werden

Als Reaktion auf die durch den Fall ausgelösten Schockwellen ordnete Gérald Darmanin an, dass die Staatsanwaltschaft alle Beschwerden im Zusammenhang mit Kindern – rund 70.000 Fälle – bis zum 14. Juli überprüfen solle. Der Justizminister sprach von einem „schrecklichen Versagen des staatlichen Handelns“ und kündigte an, dass Sanktionen in Erwägung gezogen werden könnten, falls Mängel festgestellt würden.