Das Pariser Gericht sprach Lydia Hadjara am Donnerstag frei, die von Claude Vorilhon, besser bekannt als Raël, wegen Verleumdung verklagt worden war. Das ehemalige Mitglied der Raëlian-Bewegung hatte öffentlich sexuelle Übergriffe angeprangert, die sie eigenen Angaben zufolge zwischen den 1980er und 2000er Jahren innerhalb der Organisation erlitten hatte.
Das Verfahren begann mit der Veröffentlichung eines Buches, in dem Lydia Hadjara den Missbrauch schilderte, den sie nach eigenen Angaben erlitten hatte. Der in Japan lebende Gründer der Bewegung sah in diesen Anschuldigungen Rufschädigung und reichte Klage ein. Die Richter urteilten schließlich, dass die Autorin in ihren Aussagen in gutem Glauben gehandelt hatte.
Eine Entscheidung, die von den Unterstützern der Opfer begrüßt wurde.
Nach der Anhörung reagierte Lydia Hadjara emotional auf das Urteil und erklärte, sie habe die Verhandlung als besonders belastend empfunden. Ihr Anwalt betonte, das Urteil würdige die Aufrichtigkeit ihres Handelns und die Legitimität ihrer Aussage zu den mutmaßlichen Ereignissen.
Dieser Fall ereignete sich zeitgleich mit einer separaten Anzeige wegen sexueller Gewalt und Folter an einem Minderjährigen, die in Lyon gegen Claude Vorilhon und zwei weitere Mitglieder der Bewegung erstattet wurde. Mehrere Kinderschutzorganisationen verurteilten das Verfahren als Verleumdung und argumentierten, es könne andere mutmaßliche Opfer davon abhalten, sich öffentlich zu äußern.
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