UNTERNEHMEN Polizeijustiz

Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft hat gegen die Anklage eines Verdächtigen mit Verbindungen zur extremen Linken Berufung eingelegt.

Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft hat gegen die Anklage eines Verdächtigen mit Verbindungen zur extremen Linken Berufung eingelegt.
Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft hat gegen die Anklage eines Verdächtigen mit Verbindungen zur extremen Linken Berufung eingelegt.

Ein 28-jähriger Mann, der laut Ermittlern Verbindungen zu gewalttätigen linksextremen Gruppen hat, wurde wegen terroristischer Verschwörung zur Begehung von Straftaten gegen Personen angeklagt. Er steht im Verdacht, einen Anschlag auf Polizeibeamte geplant zu haben. Am 4. Juli wurde er unter richterliche Aufsicht gestellt. Gegen diese Entscheidung hat die Nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft (PNAT) Berufung eingelegt.

Der Verdächtige, ein Kellner aus Essonne, wurde im Rahmen einer Anti-Terror-Ermittlung festgenommen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler politische Manifeste und Anleitungen zum Bau von selbstgebauten Waffen. Die Ermittlungen ergaben außerdem Kontakte zu einer Person, die Verbindungen zur anarchistischen Bewegung in Rojava im Nordosten Syriens haben soll.

Die Verteidigung verurteilt die unverhältnismäßige Terroranklage.

Die Anwälte des Angeklagten weisen die Anschuldigungen entschieden zurück. Sie beteuern, ihr Mandant habe nie einer linksextremen Organisation angehört oder an radikalen Aktivistenaktionen teilgenommen. Seine einzige Teilnahme an einer Demonstration datiere vom 1. Mai. Laut ihren Aussagen habe er sich online ein falsches Bild eines engagierten Aktivisten geschaffen, das nicht der Realität entspreche.

Die Verteidigung argumentiert, dass der Fall nicht in die Zuständigkeit der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft falle. Zwar räumt sie ein, dass bestimmte Äußerungen oder Veröffentlichungen Ermittlungen wegen Verherrlichung oder Anstiftung zum Hass rechtfertigen könnten, hält die Anklage wegen terroristischer Verschwörung jedoch für „völlig unverhältnismäßig“ und verurteilt ein Rechtskonstrukt ohne ausreichende Grundlage.

Eine Bedrohung, die von den Geheimdiensten genau beobachtet wird.

Laut einer Sicherheitsquelle haben die französischen Behörden zwischen 2.000 und 2.500 bekannte linksextreme Aktivisten identifiziert. Fälle im Zusammenhang mit dieser Bewegung sind vor Anti-Terror-Gerichten jedoch weiterhin selten.

Der letzte bedeutende Fall dieser Art datiert auf den Prozess gegen mehrere Sympathisanten der extremen Linken, die 2023 wegen terroristischer Verschwörung verurteilt wurden. Zuvor, im Fall Tarnac, der 2008 wegen Sabotageakten gegen TGV-Strecken eröffnet wurde, wurden die Terrorismusvorwürfe letztlich vor Prozessbeginn fallen gelassen. Der Prozess endete 2018 mit einem nahezu vollständigen Freispruch.

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