Der französische Verfassungsrat hat am Donnerstag die Anwendung genetischer Genealogie in Strafverfahren untersagt. Diese Methode, die es Ermittlern ermöglicht, Verdächtige mithilfe öffentlich zugänglicher DNA-Datenbanken aufzuspüren, ist künftig nicht mehr zulässig. Die Entscheidung folgt auf mehrere Gerichtsverfahren, die die Debatte um diese aus den USA übernommenen Ermittlungsmethoden neu entfacht haben.
Eine genehmigte Gesetzeslücke
Die Richter des Gerichts in der Rue de Montpensier bemängeln das Fehlen angemessener rechtlicher Schutzmaßnahmen. Der Gesetzgeber hat keine ausreichenden Mechanismen zur Regulierung dieser Praxis und zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre der Betroffenen geschaffen. Dieser Rechtsmangel macht die Anwendung genetischer Genealogie mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen unvereinbar, obwohl dieses Instrument bei der Lösung bestimmter komplexer Fälle von Nutzen sein kann.
Die Zensur zwingt das Parlament nun zur Überarbeitung seines Vorschlags, sollte es diese Technik zulassen wollen. Ein neues Gesetz muss einen strengen Rahmen schaffen, der die Nutzungsbedingungen und die Schutzmaßnahmen für Bürger festlegt, deren genetische Daten indirekt über ihre Verwandten genutzt werden könnten.
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