Das Verwaltungsgericht Melun hat einen Antrag der Internationalen Gefängnisbeobachtungsstelle (OIP) im Eilverfahren geprüft. Die OIP fordert darin sofortige Maßnahmen zur Beendigung der als unmenschlich geltenden Haftbedingungen im Gefängnis Fresnes im Département Val-de-Marne. Dieser Antrag folgt Empfehlungen des Generalinspekteurs für Freiheitsentzugsanstalten von Anfang Juli, der Bedenken hinsichtlich mehrerer Verstöße gegen die Grundrechte von Gefangenen geäußert hatte.
Unterstützt vom Nationalen Anwaltsrat, der Vereinigung der Strafverteidiger und der Vereinigung der Anwälte für die Verteidigung der Rechte von Gefangenen, fordert das OIP 28 Sofortmaßnahmen. Diese betreffen insbesondere die Zellenhygiene, Schädlingsbekämpfung, den Zustand der Ausrüstung, Leibesvisitationen, Berichte über Gewalt gegen einige Wärter und die Zugangsbedingungen zu den Sportanlagen.
Die Lebensbedingungen wurden als unmenschlich angeprangert
Während der Anhörung schilderten die Anwälte des OIP eine Einrichtung mit zahlreichen Mängeln. Sie nannten Wasserlecks, Schimmel, unzureichend abgetrennte Badezimmer, fehlende Reinigungsmittel und Bettwäsche sowie Mahlzeiten, die teilweise auf beschädigten Tabletts serviert wurden. Das Fehlen von Kühlschränken in einigen Zellen trug ebenfalls zur Rattenplage bei.
Die Antragsteller prangerten zudem einen anhaltenden Bettwanzenbefall an; einige Inhaftierte sollen monatlich mehr als 150 Stiche erlitten haben. Sie kritisierten außerdem die häufigen Ganzkörperdurchsuchungen, die ihrer Ansicht nach ohne ausreichende individuelle Rechtfertigung durchgeführt wurden.
Die Verwaltung hebt die geleistete Arbeit hervor.
Der Gefängnisdirektor Christophe Loy räumte ein, dass die Einrichtung mit einer Belegungsrate von 169 % stark überbelegt sei. Er betonte jedoch, dass bereits mehrere Maßnahmen ergriffen worden seien, darunter die Renovierung hunderter Zellen, die Bekämpfung von Ratten und Bettwanzen, die Reparatur von Leckagen und der Austausch eines Teils der Möbel.
Die Gefängnisleitung ist jedoch der Ansicht, dass einige der Anträge umfangreiche Arbeiten erfordern, die in einer Einrichtung mit über 2.000 Insassen schwer umzusetzen sind. Das Verwaltungsgericht muss nun zügig über die beantragten Eilmaßnahmen entscheiden. Eine Entscheidung wird spätestens am Montagnachmittag erwartet.
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