Vergiftungsfall einer Familie in Levallois: Gerichte schließen erneut antisemitische Motive aus
Vergiftungsfall einer Familie in Levallois: Gerichte schließen erneut antisemitische Motive aus

Das Berufungsgericht Versailles bestätigte die Verurteilung einer Frau, die 2024 in Levallois-Perret eine Familie vergiftet hatte, erkannte aber den antisemitischen Charakter der Tat nicht an. Diese Entscheidung erging mehr als zwei Jahre nach dem Fall und widerspricht den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte war in erster Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon ein Großteil zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil sie giftige Substanzen in Speisen und Getränke gemischt hatte, die für die Eltern von Kindern in ihrer Obhut bestimmt waren. Die Richter hatten die Schwere der Straftaten und den Vertrauensbruch hervorgehoben.

Ein anhaltender Streit über die Einordnung der Fakten

Selbst im ersten Prozess wurde der erschwerende Umstand des Antisemitismus trotz der der Nanny zugeschriebenen Aussagen nicht anerkannt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Einschätzung und befand, dass diese Elemente die Handlungen rechtlich nicht als antisemitisch einstuften.

Die Anwälte der Familie fechten diese Entscheidung an und haben Berufung beim Kassationsgerichtshof angekündigt. Sie argumentieren, dass die Nichtberücksichtigung dieses Umstands die Wirksamkeit der Rechtsmechanismen zur Ahndung antisemitischer Handlungen schwächt.

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