Die Verurteilungen dreier ehemaliger Rugby-Spieler in einem Vergewaltigungsfall wurden im Berufungsverfahren bestätigt.
Die Verurteilungen dreier ehemaliger Rugby-Spieler in einem Vergewaltigungsfall wurden im Berufungsverfahren bestätigt.

Das Gericht hat die Urteile gegen drei ehemalige Profisportler wegen Gruppenvergewaltigung in einem zweiten Prozess bestätigt. Die Haftstrafen, die zwischen 12 und 14 Jahren liegen, bleiben unverändert gegenüber den Urteilen aus dem ersten Prozess für die Taten aus dem Jahr 2017.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Fußballspiel in Bordeaux während eines feuchtfröhlichen Abends. Die damals 20-jährige Klägerin schilderte Vorfälle in einem Hotelzimmer, während die Beschuldigten stets beteuert haben, dass die Beziehungen einvernehmlich gewesen seien.

Eine nach Beratung bestätigte Entscheidung

Nach mehrstündiger nichtöffentlicher Beratung entschied das Gericht, dass die geprüften Beweise eine Überprüfung der ursprünglichen Verurteilungen nicht rechtfertigten. Die Staatsanwaltschaft hatte ähnliche Strafen beantragt und dabei die Schwere der Verbrechen und die Beteiligung der Angeklagten hervorgehoben.

Die Verteidiger haben Berufung beim Kassationsgerichtshof angekündigt und fechten das Urteil an. Dieser Fall, der von widersprüchlichen Aussagen zur Einwilligung geprägt ist, zählt zu den heikelsten Rechtsfällen mit Beteiligung von Profisportlern in Frankreich.

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