Ein 28-jähriger Mann beging am Sonntag, dem 2. August, im Gefängnis Béthune im Département Pas-de-Calais Selbstmord. Die zuerst von der Zeitung „La Voix du Nord“ gemeldete Information wurde am darauffolgenden Tag vom stellvertretenden Staatsanwalt von Béthune bestätigt. Der Häftling befand sich in Untersuchungshaft. Er sollte am 12. August wegen fahrlässiger Körperverletzung durch einen Fahrer mit mehreren erschwerenden Umständen vor Gericht erscheinen.
Sein Sohn war bei einem Unfall schwer verletzt worden.
Der Fall geht auf einen Unfall im Juni in Calonne-Ricouart zurück. Der junge Mann kollidierte mit seinem Motorrad mit einem Lieferwagen. Die genauen Umstände sollten im Prozess geklärt werden. Sein dreijähriger Sohn befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls mit ihm auf dem Motorrad. Das Kind wurde schwer verletzt. Der Vater wurde daraufhin im Rahmen des Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft genommen.
Die Umstände des Selbstmords sind weiterhin unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft hat keine weiteren Informationen zu den genauen Umständen des Todes des Häftlings veröffentlicht. Insbesondere wurden keine Details zu den Bedingungen bekannt gegeben, unter denen sich die Tragödie in seiner Zelle ereignete. Dieser jüngste Todesfall im Gefängnis fällt in eine Zeit, in der die Suizidprävention in Justizvollzugsanstalten weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Die Untersuchungshaft ist aufgrund der Unsicherheit des Gerichtsverfahrens, der Trennung von Angehörigen und der Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Haftbedingungen eine besonders sensible Phase.
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