Diesmal handelt es sich nicht nur um ein weiteres leeres Versprechen in einer langwierigen Geschichte. Die Palästinensische Autonomiebehörde hat Hicham Harb, einen Palästinenser, der verdächtigt wird, den Bombenanschlag von 1982 in der Rue des Rosiers in Paris angeordnet zu haben, nach Frankreich ausgeliefert, wie sein Anwalt Ammar Dweik mitteilte. „Hicham Harbs Familie kontaktierte mich heute, um mich darüber zu informieren, dass sie von der Palästinensischen Autonomiebehörde über seine Auslieferung nach Frankreich benachrichtigt wurde“, erklärte er und präzisierte, dass die Überstellung am Donnerstag erfolgte.
Zurück zum Sommer 1982. Am 9. August wurde das Restaurant Jo Goldenberg im Marais-Viertel mit einem Granatenangriff und anschließendem Maschinengewehrfeuer erschüttert. Sechs Menschen starben, 22 wurden verletzt – ein Schock, der Paris und die ganze Welt prägte. Der Anschlag wurde dem Fatah-Revolutionären Rat von Abu Nidal zugeschrieben, einer palästinensischen Gruppe, die sich von der PLO abgespalten hatte. Hisham Harb gehört zu den Verdächtigen, die seit Jahren von der französischen Justiz gesucht werden – ein Beweis dafür, dass manche Fälle nicht altern, sondern sich hartnäckig halten.
Ein Fall, der sich weigert, abgeschlossen zu werden.
Ein Fall, der einfach nicht abgeschlossen werden will. In den letzten Monaten hat sich die Justizmühle schneller aufgerichtet. Im Februar bestätigte der Kassationsgerichtshof die Aussicht auf ein Verfahren, trotz der Einwände zweier Angeklagter: Abou Zayed, ein Norweger palästinensischer Herkunft, der als einer der Schützen gilt und seit 2020 in Frankreich inhaftiert ist, und Hazza Taha, geboren im Westjordanland, der im Verdacht steht, Waffen versteckt zu haben und unter richterlicher Aufsicht steht. Die von den palästinensischen Behörden im September 2025 angekündigte Verhaftung von Hicham Harb war bereits Teil dieser Beschleunigung.
Der politische Hintergrund bleibt bestehen und ist bei heiklen Auslieferungen stets präsent. Ende 2025 verknüpfte Mahmud Abbas die Idee einer Auslieferung mit der Anerkennung eines palästinensischen Staates durch Frankreich und bezeichnete dies in einem Interview mit Le Figaro als „angemessenen Rahmen für dieses französische Ersuchen“. Gegen Hicham Harb liegt außerdem ein deutscher Haftbefehl aus dem Jahr 1988 im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Bombenanschlag auf den Frankfurter Flughafen 1985 vor, und sein Name taucht laut Justizkreisen auch in anderen europäischen Ermittlungen auf. In Frankreich weckt die Ankunft eines weiteren Verdächtigen eine einfache, fast hartnäckige Hoffnung: dass der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wird, trotz des Zeitablaufs und der geografischen Barrieren.
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