Fall Thomas in Crépol: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Überstellung von elf Angeklagten an das Schwurgericht.
Fall Thomas in Crépol: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Überstellung von elf Angeklagten an das Schwurgericht.

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod des 16-jährigen Thomas Perotto beim Winterball in Crépol in der Drôme hat die Staatsanwaltschaft Valence beantragt, elf der vierzehn Angeklagten wegen Totschlags und versuchten Totschlags im Rahmen einer organisierten Straftat vor dem Jugendgericht anzuklagen. Die fast 290 Seiten umfassende Anklageschrift wurde den Beteiligten am Donnerstag zugestellt.

In der Nacht vom 18. auf den 19. November 2023 kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen aus Crépol und einer Gruppe aus Romans-sur-Isère und anderen Orten. Mehrere Beteiligte zückten Messer und verletzten mehrere Personen schwer. Thomas, ein begeisterter Rugby-Spieler, erlag seinen Verletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus.

Trotz mehr als zweijähriger Ermittlungen, zahlreicher Anhörungen und einer nahezu vollständigen Rekonstruktion des Tathergangs konnte der Täter des tödlichen Schlags nie eindeutig identifiziert werden. Die Ermittler stießen auf widersprüchliche Aussagen und sahen sich mit einem regelrechten Schweigekodex unter den Beschuldigten konfrontiert, wie mehrere Nebenkläger anprangerten.

Ein Fall, der zu einem nationalen Symbol geworden ist

Die Staatsanwaltschaft beantragt außerdem, dass die sieben derzeit inhaftierten Angeklagten weiterhin in Haft bleiben und die gegen die übrigen Angeklagten verhängten richterlichen Auflagen bzw. Hausarrestmaßnahmen aufrechterhalten werden. Zwei Personen könnten ohne Anklageerhebung freigelassen werden, während gegen eine dritte Person ein separates Verfahren wegen Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes eingeleitet würde.

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