Fall Patrick Bruel: Die Staatsanwaltschaft beantragt seine Anklage und Untersuchungshaft.
Fall Patrick Bruel: Die Staatsanwaltschaft beantragt seine Anklage und Untersuchungshaft.

Im Fall Patrick Bruel hat eine neue juristische Wendung für Aufsehen gesorgt. Der Sänger muss sich am Mittwoch vor drei Untersuchungsrichtern wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung verantworten. Die Anklagepunkte betreffen neun Frauen. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 2010 und 2019 ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre beantragte außerdem, dass er in Untersuchungshaft genommen wird.

Dies geschieht, nachdem sich kürzlich eine weitere Frau mit Anschuldigungen gegen den Künstler gemeldet hat. Die 46-jährige Schauspielerin behauptet, im Jahr 2000, als sie erst 19 Jahre alt war, Opfer eines versuchten Vergewaltigungsversuchs geworden zu sein. Laut ihrer Aussage, die von ihrem Anwalt wiedergegeben wurde, sei sie nach einem Musikvideodreh in die Pariser Wohnung des Sängers eingeladen worden, habe aber fliehen können. Sie habe heute beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten, und erklärte, sie wolle die anderen Klägerinnen unterstützen.

Patrick Bruel bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe und genießt die Unschuldsvermutung. Die Entscheidung der Richter über seine Anklage und eine mögliche Untersuchungshaft wird nun mit Spannung erwartet.

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