Fall Lyhanna: Inspektionen prangern „individuelle Fehler“ bei der Bearbeitung der Beschwerde an
Fall Lyhanna: Inspektionen prangern „individuelle Fehler“ bei der Bearbeitung der Beschwerde an

Die Berichte der Generalinspektion der Justiz und der Gendarmerie zum Fall Lyhanna, die am Montag, dem 22. Juni, veröffentlicht werden sollen, weisen auf schwerwiegende „Funktionsstörungen“ und „individuelle Fehler“ bei der Bearbeitung einer Anzeige wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen gegen Jérôme Barella, den Hauptverdächtigen im Mordfall des 11-jährigen Mädchens, hin.

Die Anzeige, die Rosas Mutter im August 2025 erstattete, als Rosa elf Jahre alt war, führte weder zu einer Vernehmung noch zur Festnahme des Verdächtigen. Laut ersten Berichten mehrerer Medien litt der Fall unter zahlreichen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und Priorisierungsfehlern zwischen den Gerichten in Toulouse und Auch.

Eine versagende Entscheidungskette

Die Untersuchungen schließen zum jetzigen Zeitpunkt die Theorie fehlender Ressourcen aus und stützen die Theorie menschlicher Versäumnisse auf mehreren Ebenen des Justiz- und Polizeisystems. Der Bericht hebt insbesondere hervor, dass trotz der Schwere der gemeldeten Vorfälle vor Lyhannas Verschwinden keine substanziellen Ermittlungsmaßnahmen ergriffen wurden.

Jérôme Barella, gegen den bereits 2022 eine Anzeige erstattet, die jedoch abgewiesen wurde, und gegen den mehrere weitere Anzeigen vorlagen, geriet erst nach Lyhannas Entführung und Tod in Verdacht. Die Autopsie ergab, dass das Kind vergewaltigt worden war, und Spuren der DNA des Verdächtigen wurden an ihrem Körper gefunden.

Als Reaktion auf die öffentliche Empörung über diesen Fall kündigte Justizminister Gérald Darmanin administrative Sanktionen an. Bereits in dieser Woche könnten individuelle Ermittlungen eingeleitet werden, und eine landesweite Überprüfung laufender Fälle von Gewalt gegen Minderjährige wurde in allen französischen Gerichtsbarkeiten angeordnet.

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