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Lyhanna: Jérôme Barella wegen Vergewaltigung und Mord angeklagt, nun droht ihm eine lebenslange Haftstrafe

Fall Lyhanna: Jérôme Barella wegen Vergewaltigung und Mord angeklagt, nun droht ihm eine lebenslange Haftstrafe
Fall Lyhanna: Jérôme Barella wegen Vergewaltigung und Mord angeklagt, nun droht ihm eine lebenslange Haftstrafe

Der Hauptverdächtige im Fall Lyhanna wurde am Mittwoch, dem 15. Juli, einem Untersuchungsrichter in Agen vorgeführt. Der 41-Jährige, der bereits wegen Entführung und Freiheitsberaubung angeklagt ist, muss sich nun auch wegen Vergewaltigung und Mord an dem 11-jährigen Schulmädchen verantworten, dessen Leiche in einem landwirtschaftlichen Silo in der Region Gers gefunden wurde.

Eine neue Anklage nach einer langen Anhörung

Jérôme Barella wurde nach seiner Vernehmung durch einen Untersuchungsrichter formell wegen Vergewaltigung und Mordes an Lyhanna angeklagt. Er wurde am Mittwochmorgen unter starker Polizeieskorte aus seiner Zelle im Gefängnis Mont-de-Marsan zum Gerichtsgebäude in Agen gebracht. Seine Anhörung begann gegen 9:30 Uhr, wurde mittags unterbrochen und am Nachmittag fortgesetzt. Der Konvoi mit dem Verdächtigen verließ das Gerichtsgebäude am Ende des Tages. Dies war die erste Gerichtsverhandlung seit dem Auffinden von Lyhannas Leiche und dem Eingang der verschiedenen forensischen Gutachten.  

Der Untersuchungsrichter teilte ihm formell die Anklagepunkte des Mordes an einer Minderjährigen unter 15 Jahren mit vorangegangener oder begleitender Vergewaltigung sowie der Vergewaltigung einer Minderjährigen unter 15 Jahren unter Anwendung von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung mit. Diese neuen Anklagepunkte ergänzen die bereits bestehende Anklage wegen Entführung und Freiheitsberaubung.

Die Autopsie ergab, dass Lyhanna vergewaltigt worden war.

Jérôme Barella wurde am 1. Juni, wenige Tage nach dem Verschwinden des Mädchens, formell angeklagt. Zu diesem Zeitpunkt war die Leiche des Kindes noch nicht gefunden worden, und die Ermittler verfügten noch nicht über die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchungen. Der Beschuldigte machte daraufhin von seinem Recht Gebrauch, vor dem Richter zu schweigen. Die am 24. Juni veröffentlichten Ergebnisse der Autopsie bestätigten, dass Lyhanna vergewaltigt worden war. Die genaue Todesursache konnte jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft in Agen die Erweiterung der Anklage durch eine ergänzende Anklageschrift. Der Untersuchungsrichter hat diese neuen Anklagepunkte nun offiziell bestätigt. Jérôme Barella droht eine lebenslange Haftstrafe. Die formelle Anklageerhebung stellt kein Schuldbekenntnis dar. Er gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig.

Lyhanna war nach Verlassen ihrer Schule verschwunden.

Die Ermittlungen begannen am Freitag, dem 29. Mai, nachdem Lyhannas Eltern sie als vermisst gemeldet hatten. Die elfjährige Schülerin hatte ihre Schule in Fleurance (Département Gers) verlassen und war kurz darauf im Auto von Jérôme Barella gesehen worden. Dank der Ermittlungen und der Auswertung von Überwachungskamerabildern konnte der Mann schnell identifiziert und bereits am nächsten Tag festgenommen werden. In Polizeigewahrsam gab er an, das Kind in der Nähe des städtischen Schwimmbads von Fleurance gefahren zu haben, bevor er nach Hause zurückkehrte. Seine Aussagen wurden als ungenau eingestuft und durch die im Zuge der Ermittlungen gesammelten Beweise widerlegt. Am 1. Juni wurde Jérôme Barella einem Richter vorgeführt und formell wegen Entführung und Freiheitsberaubung einer Minderjährigen unter 15 Jahren angeklagt. Anschließend wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Die Leiche wurde in einem stillgelegten landwirtschaftlichen Silo entdeckt.

Nach mehrtägiger Suche wurde Lyhannas Leiche am 4. Juni in einem verlassenen landwirtschaftlichen Silo in Puycasquier, Gers, gefunden. Jérôme Barella hatte dort in der Vergangenheit gearbeitet. Der Fund der Leiche führte zu weiteren wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen. Die Ermittler sammelten Proben, untersuchten den Fundort und führten verschiedene Analysen durch, um die Bewegungen des Kindes und die Umstände ihres Todes zu rekonstruieren.  

Die Wohnung des Verdächtigen wurde durchsucht.

Am 6. Juli durchsuchten Beamte der Ermittlungsabteilung der Gendarmerie Toulouse auch das Haus von Jérôme Barella in Montestruc-sur-Gers. Der Verdächtige wurde im Zuge der Operation aus dem Gefängnis zum Tatort gebracht. Die Untersuchungen im Haus dienten insbesondere der Sicherung neuer Beweismittel und der Überprüfung der seit dem Leichenfund gesammelten Informationen. Die Ergebnisse der Gutachten, der technischen Untersuchungen und der Durchsuchung wurden dem Verdächtigen während seiner Vernehmung am 15. Juli vorgelegt.  

Jérôme Barella bleibt in Einzelhaft

Nach seiner erneuten Anklage bleibt Jérôme Barella in Untersuchungshaft. Er ist in der Justizvollzugsanstalt Mont-de-Marsan inhaftiert, wo er seit Anfang Juni in Einzelhaft sitzt. Die Ermittlungen müssen nun fortgesetzt werden, um die genauen Umstände von Lyhannas Tod zu klären, die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten zu vergleichen und den Ablauf der Ereignisse zwischen ihrem Schulabgang und dem Auffinden der Leiche zu rekonstruieren. Die Richter können den Verdächtigen erneut vernehmen, Konfrontationen durchführen und weitere Ermittlungen anordnen.  

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