In Nanterre wird ein Osteopath wegen des Verdachts auf sexuelle Nötigung vor Gericht gestellt.
In Nanterre wird ein Osteopath wegen des Verdachts auf sexuelle Nötigung vor Gericht gestellt.

Am Montag stand ein 35-jähriger Osteopath, der in Courbevoie und Boulogne-Billancourt praktizierte, vor dem Strafgericht Nanterre wegen sexuellen Missbrauchs zweier Patientinnen vor Gericht. Eine der Patientinnen war zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt. Der Fall, der sich auf Behandlungen in den Jahren 2024 und 2025 bezieht, findet in einem ohnehin schon komplexen juristischen Kontext statt.

Eine 2021 eingereichte Beschwerde wurde abgewiesen, und eine vierte Patientin sagte im Zuge der Ermittlungen ebenfalls aus, ohne selbst Anzeige erstattet zu haben. Die Richter bestätigten die Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs, da sie einen Machtmissbrauch vermuteten, der mit der Position des medizinischen Fachpersonals einhergeht – jenen Moment, in dem man seinen Körper einer Pflegekraft anvertraut und einfach nur Pflege erwartet.

In der Abgeschiedenheit eines Büros, die umstrittene Grenze

Im Mittelpunkt der Geschichte steht der Fall eines Teenagers, der wegen Rückenschmerzen in die Praxis kam und anschließend allein in die Nähe ihrer Schule zurückkehrte. Dort beschrieb sie eine „Spezialbehandlung“, die als „Tiefenreinigung“ in einem abgedunkelten Raum dargestellt worden war, bevor – wie sie sagt – Handlungen unter ihrer Unterwäsche vorgenommen wurden. Noch am selben Tag erstattete sie Anzeige bei ihren Eltern. Neun Monate später meldete eine 35-jährige Patientin ähnliche Vorfälle, wodurch der Fall erneut aufgerollt wurde.

Die Anwältin der beiden Opfer, Pauline Rongier, betonte die besondere Schutzbedürftigkeit einer Patientin in Unterwäsche und warf einen Vertrauensbruch vor. Das Feministische Kollektiv gegen Vergewaltigung, das seine Teilnahme an der Anhörung angekündigt hatte, trat dem Verfahren als Nebenklägerin bei. Der behandelnde Arzt wies die Vorwürfe zurück und erklärte, professionelle Gesten falsch interpretiert zu haben. Er betonte, dass er auch auf der „energetischen“ und „emotionalen“ Ebene seiner Patienten gearbeitet habe. Nun müssen die Gerichte entscheiden, wo die Fürsorge endet und was unzulässig ist. Die Auswirkungen des Verfahrens könnten weit über diesen Einzelfall hinausreichen.

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