Nach Angaben der US-Einwanderungsbehörde ICE sind seit Jahresbeginn elf Migranten in US-Gewahrsam gestorben.
Nach Angaben der US-Einwanderungsbehörde ICE sind seit Jahresbeginn elf Migranten in US-Gewahrsam gestorben.

Mindestens elf Migranten starben zwischen Januar und Anfang März 2026 in US-Gewahrsam unter der Aufsicht der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE), wie aus von der Behörde veröffentlichten Daten hervorgeht. Diese Zahl folgt auf die 31 Todesfälle im Jahr 2025 – ein Wert, der seit zwei Jahrzehnten nicht mehr erreicht wurde.

Zu den dokumentierten Fällen gehört der von Emanuel Cleeford Damas, einem haitianischen Staatsbürger, der am 2. März in einem Krankenhaus in Scottsdale, Arizona, verstarb. Die US-Einwanderungsbehörde ICE hatte ihn nach seiner Festnahme wegen Körperverletzung in Boston im September 2025 inhaftiert und anschließend in das Abschiebegefängnis Florence in Arizona verlegt.

Laut der Behörde klagte Damas am 19. Februar über Atembeschwerden und wurde in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Anschließend wurde er in eine Klinik in Phoenix verlegt und dort auf die Intensivstation aufgenommen. Er wurde beatmet und verstarb am 2. März. Die Einwanderungsbehörde ICE gab an, die Todesursache sei noch unbekannt.

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Associated Press behauptete der Bruder des Verstorbenen, der Tod sei durch eine Infektion infolge unbehandelter Zahnschmerzen verursacht worden. Das US-Heimatschutzministerium verwies auf Nachfrage dazu auf die offizielle Stellungnahme der Einwanderungsbehörde ICE, in der keinerlei zahnärztliche Probleme erwähnt werden.

Ein weiterer erwähnter Fall betrifft Pejman Karshenas Najafabadi, einen Inhaftierten, dessen Tod ebenfalls zu den Vorfällen zählt, die in diesem Jahr von den Migrationsbehörden registriert wurden.

Todesfälle in Haft werden regelmäßig von Menschenrechtsorganisationen und einigen gewählten Amtsträgern kritisiert, die die Haftbedingungen und den Zugang zu medizinischer Versorgung in den von ICE verwalteten oder beaufsichtigten Einrichtungen anprangern. Die Behörde ihrerseits beteuert, jeden Todesfall intern zu untersuchen und Informationen über diese Vorfälle gemäß den Transparenzrichtlinien des Bundes zu veröffentlichen.