Die indische Finanzmarktaufsichtsbehörde, das Securities and Exchange Board of India (SEBI), hat am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, die Liquidität auf dem Markt für Agrarderivate zu erhöhen, mit dem Ziel, mehr Investoren anzuziehen und den Handel anzukurbeln.
Zu den wichtigsten Reformen, die derzeit erwogen werden, gehört die Einführung eines Übergangssystems für die Barauszahlung bestimmter Agrarverträge. Diese Verträge könnten zunächst finanziell abgewickelt werden, bevor nach Erreichen bestimmter Schwellenwerte die physische Warenlieferung erfolgt.
In Indien sind Rohstoffderivatekontrakte in der Regel an die physische Lieferung der betreffenden Rohstoffe geknüpft. Laut SEBI erschwert diese Anforderung mitunter Transaktionen und schränkt die Beteiligung von Investoren durch die Verringerung der Marktliquidität ein.
Die Regulierungsbehörde erwägt, Agrarprodukte wie Mais, Erdnüsse und Chilischoten in dieses Pilotprojekt einzubeziehen. Die Schwellenwerte für die Umstellung auf physische Lieferung würden auf Grundlage des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens, der offenen Positionen oder eines maximalen Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeginn festgelegt.
SEBI betonte jedoch, dass dies keine Abkehr vom Prinzip der physischen Lieferung darstelle, sondern dass die Barzahlung als vorübergehende Lösung zur Erleichterung der Marktentwicklung präsentiert werde.
In einem separaten Dokument schlug die indische Behörde zudem eine Lockerung der Positionslimits für Agrarderivate vor. Für Rohstoffe mit direktem Einfluss auf die Inflation könnten diese Limits von derzeit 0,25 % auf 0,5 % angehoben werden. Für andere gängige Rohstoffkategorien könnten die Obergrenzen auf 1 % bzw. 2 % erhöht werden.
Die Regulierungsbehörde möchte außerdem die Strafen für das Überschreiten von Positionsgrenzen bei Agrarprodukten begrenzen, da es derzeit keine Höchstgrenze gibt.
Diese Vorschläge sind Teil umfassenderer Bemühungen der indischen Behörden, die Rohstoffmärkte attraktiver zu gestalten, insbesondere für institutionelle Anleger. Reuters hatte bereits im Dezember berichtet, dass ein von der SEBI beauftragter Ausschuss Empfehlungen zur Lockerung der Marktregeln erarbeitet.
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